ANLAGE 1: Prüfungsmodule
A Pflichtmodule:
| ID | Modulbezeichnung | Lehrform | SWS | Credits | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| IN2107 | Master-Seminar | 2S | 2 | 5 | *** |
| IN2106 | Master-Praktikum | 6P | 6 | 10 | *** |
| IN2334 | Interdisziplinäres Projekt in einem Anwendungsfach | 3V+ 1Ü+ 6P | 10 | 16 | *** |
B Wahlfachkatalog Informatik:
Aus den folgenden Wahlmodulen sind insgesamt 53 Credits zu erbringen. Credits aus Modulen, in denen bereits im Erststudium Prüfungen abgelegt wurden, können nicht eingebracht werden. Für die Auswahl der Module gelten folgende Bedingungen:
1. Grundstruktur (mindestens 34 Credits):
Aus einem der im Folgenden genannten Fachgebiete müssen mindestens 18 Credits erbracht werden (Schwerpunktgebiet), aus zwei weiteren Fachgebieten müssen jeweils mindestens 8 Credits erbracht werden (Ergänzungsgebiete). Eines der Gebiete (Schwerpunkt- und Ergänzungsgebiete) muss das Fachgebiet „Formale Methoden und ihre Anwendungen“ (FMA) oder „Algorithmen und Wissenschaftliches Rechnen“ (AWR) sein.
2. Varianten zur Profilbildung (bis zu 19 Credits):
Für die verbleibenden Credits (bis zu 19) gibt es folgende Varianten zur Profilbildung. Dabei kann maximal eines der Module „Forschungsarbeit unter Anleitung“ (10 Credits), „Zusätzliches Master-Praktikum“ (10 Credits) oder „Vertiefendes Master-Praktikum“ (10 Credits) eingebracht werden.
a. Es wird das Modul „Forschungsarbeit unter Anleitung“ (10 Credits) absolviert. Die restlichen Credits können aus beliebigen Fachgebieten erbracht werden. (Forschungsorientierung)
b. Es wird ein „Zusätzliches Master-Praktikum“ (10 Credits) absolviert, das von dem Pflichtpraktikum nach Anlage 1 A verschieden sein muss. Die restlichen Credits können aus beliebigen Fachgebieten erbracht werden. (Praxisorientierung)
c. Es wird ein „Vertiefendes Master-Praktikum“ (10 Credits) absolviert, das auf das Pflichtpraktikum nach Anlage 1 A aufbaut. Die restlichen Credits können aus beliebigen Fachgebieten erbracht werden. (Schwerpunktpraktikum)
d. Im Umfang bis zu 19 Credits können gemäß § 8 Abs. 3 Prüfungsleistungen angerechnet werden, die während eines Auslandsemesters erbracht und keinem der unten angegeben Module entsprechen. Die restlichen Credits können aus beliebigen Fachgebieten erbracht werden. (Auslandsstudium)
e. Die gesamten verbleibenden Credits werden aus beliebigen Fachgebieten erbracht. (Grundlagenorientierung)
C Wahlfachkatalog Überfachliche Grundlagen:
Aus den folgenden Wahlmodulen sind insgesamt 6 Credits zu erbringen. Credits aus Modulen, in denen bereits im Erststudium Prüfungen abgelegt wurden, können nicht eingebracht werden.
Wahlfachkatalog Überfachliche Grundlagen
Ergänzt wird der Wahlfachkatalog Überfachliche Grundlagen durch Module aus dem Angebot des Sprachenzentrums der TU München und der Carl von Linde-Akademie, die durch den Prüfungsausschuss auf seinen Internet-Seiten bekannt gemacht werden. Der Prüfungsausschuss aktualisiert fortlaufend denWahlfachkatalog Überfachliche Grundlagen. Änderungen werden spätestens zu Beginn des Semesters auf den Internet-Seiten des Prüfungsausschusses bekannt gegeben.
Anmerkungen:
- Bei Prüfungen, die schriftlich oder mündlich stattfinden können (s/m), ist in der Regel nur die Prüfungsdauer für die schriftliche Prüfung angeben. In diesen Fällen beträgt die Prüfungsdauer für die mündliche Prüfung 20 – 30 min.
- Bei allen Wahlmodulen kann die Unterrichtssprache Deutsch oder Englisch sein. Die tatsächliche Sprache wird vor Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
- Seminare und Praktika werden in der Regel nicht in Form einer Klausur geprüft (gekennzeichnet durch ***). Prüfungsleistungen sind hier beispielsweise Vorträge und Ausarbeitungen. Werden Seminare und Praktika zusätzlich schriftlich geprüft, liegt die Prüfungsdauer zwischen Credits*15 Minuten und Credits*25 Minuten unter Berücksichtigung von § 12 Abs. 7 APSO.