Anerkennung von Leistungen aus der Auslandsmobilität
Wichtig
Die PDF-Dokumente (Vorlagen Pre-Checks und Antragsformular) können elektronisch ausgefüllt werden. Bitte füllen Sie diese nicht handschriftlich aus.
Für Bioinformatik, Biomedical Computing, CSE und RCI gelten abweichende Prozesse. Informieren Sie sich auf bitte auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge.
Was sind Leistungen aus der Auslandsmobilität?
Während eines TUM CIT Studiums können Studierende einen Auslandsstudium absolvieren.
Die TUM und ihre Schools bieten ein großes Netzwerk an Partneruniversitäten an, an denen CIT Studierende ein bis zwei Semester studieren können. Die im Ausland erbrachten Leistungen können dann nach Absprache in den aktuellen TUM CIT Studiengang anerkannt werden; dies gilt auch für Leistungen aus selbstorganisierten Auslandssemestern ("Freemover") an gleichwertigen Universitäten.
Für alle Anträge auf Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland gilt:
Die Gasthochschule muss eine der TU München gleichwertige wissenschaftliche Hochschule sein. Die Leistungen müssen nach Art und Umfang zu den hiesigen Leistungen gleichwertig sein.
Achtung:
Leistungen aus dem Ausland während eines CIT Bachelorstudiums, welche für einen späteren TUM CIT Master anerkannt werden sollen, gelten als Vorleistung und können als solche während der Immatrikulation im Master beantragt werden!
Auf dieser Seite geht es nicht um Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen eines Vorstudiums erbracht haben, als Sie noch nicht an der TUM immatrikuliert waren. Informationen zu diesen Anerkennungen finden Sie unter Anerkennungen von Vorleistungen.
Was ist zu beachten?
Auf folgendem Merkblatt haben wir den Prozess der Anerkennung aus Auslandsmobilität zusammengefasst.
Zu erledigen durch Sie (in Absprache mit den zuständigen Ansprechpersonen):
- Pre-Checks vor der Auslandsmobilität, zur inhaltlichen Überprüfung der Anerkennbarkeit
- Ggf. Anpassungen der Pre-Checks während der Auslandsmobilität (Ergänzungen, Korrekturen oder Streichungen)
- Einholung offizieller Informationen Ihrer Gastuni (z. B. Informationen zum Workload und Notensystem, sofern nicht im Transcript angegeben)
- Offizielle Antragsstellung
Frist
Der Antrag auf Anerkennung muss spätestens bis Ende des auf den Auslandaufenthaltes folgenden Semesters gestellt werden.
(Ausnahme: Auslandsaufenthalt während des Bachelors mit Belegung von Modulen auf Master-Niveau, die für den Master anerkannt werden sollen. In dem Fall Pre-Check vor dem Auslandsaufenthalt, Beantragung der Anerkennung bis Ende des ersten Master-Semesters.)
Pre-Checks vor Ihrem Auslandsaufenthalt
Sie erstellen ein Studienprogramm, in dem alle Lehrveranstaltungen enthalten sind, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten.
Insbesondere die Wahlbereiche in den CIT Informatik Studiengängen bieten sich für fachliche, thematisch passende Anerkennungen an (siehe Studium im Ausland). Dies sind sogenannte freie Anerkennungen.
Alternativ können ausländische Kurse auch konkret als TUM-Module anerkannt werden, sollten diese äquivalent sein- sogenannte 1:1-Anerkennungen.
Alle Informatik-Outgoings (inkl. Freemover) müssen Pre-Checks durchführen, btte reichen Sie diese bei Antragsstellung mit ein.
Falls Sie allgemeine Fragen zur Planung Ihres Auslandsaufenthaltes haben, die sich nicht auf die Pre-Checks und Anerkennung beziehen, wenden Sie sich bitte an die Informatik Outgoing Koordinatorin.
Freie Anerkennungen sind in in der Fachprüfungsordnung §40 festgelegt. Hier wird geprüft, ob das anzuerkennende Modul den Anforderungen des Studiengangs entspricht und in sinnvollem Zusammenhang mit den Studieninhalten steht. Alle Studiengänge der CIT Informatik enthalten Wahlbereiche, in welche Anerkennungen möglich sind. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite zum Studium im Ausland. Die Prüfung führt die jeweilige Studiengangskordination durch.
Für die Bestätigung muss jeder Auslandskurs folgende Voraussetzungen erfüllen:
- passt inhaltlich in die entsprechenden Wahlfachkataloge
- ist durch Bestehen einer angemessenen Prüfungsleistung abgeschlossen
- für Anerkennungen im Master: der Kurs / das Modul hat Master-Niveau (d.h. baut auf Bachelorwissen auf)
Das Erfüllen der genannten Voraussetzungen ist vom/von der Studierenden durch das Zusenden der Kursunterlagen bei den jeweiligen Ansprechpersonen zu belegen. Beispielhaft sind entsprechende notwendige Dokumente aufgeführt:
- Studienplan des Masterprogramms oder die Modulbeschreibung des Kurses
- Lernergebnisse, Syllabus/Gliederungsübersicht und Literaturliste des Moduls
- Leistungsnachweis: in der Regel das Transcript of Records des Auslandsaufenthalts
Die Unterlagen werden nur in Deutsch oder Englisch entgegengenommen. Bei anderen Sprachen wird um die Einreichung einer Übersetzung gebeten.
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungs- und Studienleistungen zu Fach-Modulen an der TUM sind die Modulverantwortlichen der TUM zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu mit dem Formular “Outgoing Pre-Check für Modulanerkennungen 1:1” an die jeweiligen Modulverantwortlichen (siehe Modulkatalog).
Wird ein externes Modul als äquivalent (1:1) anerkannt, so ist eine freie Anerkennung im Wahlbereich nicht möglich.
Für einen Pre-Check zur Anerkennung einer im Ausland erbrachten Leistung im Bereich der Überfachlichen Grundlagen (ÜfG) kontaktieren Sie bitte die zuständige ÜfG-Koordination.
Nutzen Sie hierfür die Vorlage “Outgoing Pre-Check für freie Anerkennugen in überfachlichen Grundlagen”.
Als Orientierungshilfe können Sie eine Liste der bereits anerkannten Leistungen von ausländischen Universitäten (Stand: Dezember 2023) einsehen. Falls sich das ausländische Modul zwischenzeitlich nicht geändert hat und das Modul in Ihr Curriculum passt, kann es folglich anerkannt werden. Bitte beachten Sie die dazugehörigen Anmerkungen in der Liste!
Für die Pre-Checks sind folgende Vorlagen zu verwenden:
- Outgoing Pre-Check für freie Anerkennungen in Wahlbereiche (außer überfachliche Grundlagen)
- Outgoing Pre-Check für freie Anerkennungen in überfachliche Grundlagen
- Outgoing Pre-Check für Modulanerkennungen 1:1
Auch Bestätigungs-E-Mails aus der Zeit vor der Prozessumstellung akzepetieren wir!
Für die Kontaktaufnahme sind die oben verlinkten Vorlagen zu verwenden!
Freie Anerkennungen (außer überfachliche Grundlagen): Studiengangskoordination
- Bachelor Informatik: Wolfgang Wörndl
- Bachelor Wirtschaftsinformatik: Jana Vatter
- Bachelor Informatik: Games Engineering: Sven Liedtke
- Master Informatik: Wolfgang Wörndl
- Master Information Systems (Wirtschaftsinformatik): Markus Ewert
- Master Informatik: Games Engineering: Georg Groh
- Master Data Engineering and Analytics: Christoph Rotte
Bei Anfragen zur Anerkennung im Wahlbereich Ihres Anwendungsfachs (gilt nur für den Bachelorstudiengang Informatik) wenden Sie sich bitte an diese Ansprechpartner.
Freie Anerkennungen in den überfachlichen Grundlagen: Koordination überfachliche Grundlagen
Für Anerkennungen in den überfachlichen Grundlagen kontaktieren Sie Tim Tomov.
(Anerkennungsanfragen in diesem Bereich für Master RCI werden über die Studiengangskoordination RCI abgewickelt)Informationen Sprachkursen: Eine Anfrage ist nicht erforderlichn, solange diese Auflagen erfüllt sind.
Modulanerkennungen: Modulverantwortliche
- Zur Prüfung äquivalenter Module kontaktieren Sie die Modulverantwortliche bzw. den Modulverantwortlichen
- Siehe Angabe in der jeweiligen Modulbeschreibung in TUMonline
Achtung:
Für die folgenden Studiengänge gelten andere Prozesse. Informieren Sie sich zu Prozessen und Ansprechpersonen bitte auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge.
Eventuelle Anpassungen der Pre-Checks während Ihres Auslandsaufenthaltes
Jede Änderung des Studienprogramms oder weitere Informationen zu den Veranstaltungen sollten zu Dokumentationszwecken direkt per E-Mail besprochen werden. Bitte nutzen Sie dazu die Vorlagen .
Beantragung der Anerkennung nach Ihrer Rückkehr
Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie den Antrag auf Anerkennung. Sie müssen nicht zwingend für alle Module, die Sie an der Gasthochschule belegt haben, die Anerkennung beantragen.
Reichen Sie den Antrag ein, sobald Ihnen das Transcript of Records vorliegt.
Keine Antragsstellung ohne Pre-Check möglich. E-Mails, aus denen die Zuordnung hervorgeht werden auch akzeptiert.
Zur Antragstellung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Pre-Check Nachweise für alle Module, für welche Sie eine Anerkennung beantragen möchten
- Antragsformular: Das PDF-Dokument ist elektronisch ausfüllbar. Wir bitten Sie, es nicht handschriftlich auszufüllen.
- Den finalen Leistungsnachweis der Gasthochschule (Transcript of Records)-in englischer Sprache
- Sofern nicht im Transcript of Records ausgewiesen
- Offizielle Informationen der Gasthochschule zum Workload und zum Notensystem
- Sofern die Unterlagen nicht in englischer oder deutscher Sprache vorliegen: Übersetzungen
- Sie sammeln die im Antragsformular benannten zusätzlichen Dokumente
- Sie speichern alle erforderlichen Dokumente, inklusive des Antragsformulars, als PDF-Datei und verwenden die folgenden Dateinamenmuster:
- Outgoing_Recognition_YourMatriculationNumber_Application (einschließlich der angehängten Liste der beantragten Kurse)
- Outgoing_Recognition_YourMatriculationNumber_Transcript
- Outgoing_Recognition_YourMatriculationNumber_Pre-Checks
- Outgoing_Recognition_YourMatriculationNumber_FurtherInformation
- Die Dateien senden Sie mit dem Betreff “Outgoing Recognition – Ihr Name” an recognitions-in.asa@xcit.tum.de
Hier finden Sie Informationen zur Umrechnung von Credits und Noten für Anerkennungen an der TUM School of Computation, Information and Technology (CIT)
Als letzter Schritt im Anerkennungsprozess werden die anerkannten Module in TUMonline eingetragen.
Sofern erforderlich, beantragen wir auch die Hochstufung des Fachsemesters beim Immatrikulationsamt. Eine Hochstufung muss erfolgen, wenn nach einem Beurlaubungssemester Leistungen im Umfang von mehr als 30 Credits anerkannt werden.
Ab dem Zeitpunkt der Beantragung Ihrer Anerkennung via E-Mail dauert das Anerkennungsverfahren in der Regel 4-6 Wochen. Je nach Sachverhalt und Antragsaufkommen kann es auch länger dauern.
Reichen Sie Ihren Antrag schnellstmöglich ein, sobald Sie das offizielle Transcript of Records erhalten haben.
Wir bitten darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da durch den zusätzlichen Aufwand die Bearbeitung aller Anträge verzögert wird.
In wirklich dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte das Team Anerkennungen. Dringende Fälle sind beispielsweise:
- die Anerkennungen sind die letzten Leistungen, die zum Studienabschluss fehlen
- der Studienfortschritt wird ohne die anerkannten Leistungen nicht erreicht
- der Nachweis der Anerkennungen muss für ein Stipendium vorgelegt werden
Ein Hinweis zu Ihrer Studienplanung während der Bearbeitung des Antrags:
Sofern Ihr Antrag mit den Pre-Checks übereinstimmt - inhaltlich also bereits abgesprochen ist - und keine kritischen formalen Gründe gegen eine Anerkennung sprechen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Antrag genehmigt wird. Eine längere Bearbeitungsdauer sollte Ihre Studienplanung daher nicht beeinträchtigen.