Sonderanwendungsfächer
Gemäß § 37 Abs. 3 der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informatik können vom Prüfungsausschuss weitere nicht in Anlage 2 der Fachprüfungsordnung enthaltene Anwendungsfächer auf Antrag als Sonderanwendungsfach genehmigt werden.
Formale Anforderungen
- Der Studienplan für ein Sonderanwendungsfach muss Module im Umfang von 21 Credits umfassen.
- Davon sind mindestens 6 Credits in Pflichtfächern zu erbringen.
Antrag
- Der Antrag erfolgt formlos an den Prüfungsausschuss Informatik. Reichen Sie diesen bitte per E-Mail oder persönlich bei Brigitte Oeckl ein. Der Antrag muss begründen, warum das beantragte Anwendungsfach für die/den jeweilige/n Studierende/n ein sinnvolles Anwendungsgebiet der Informatik darstellt.
- Dem Antrag ist ein Studienplan für das beantragte Anwendungsfach beizulegen.
- Die Sonderanwendungsfächer, für die ab dem kommenden Wintersemester ein Antrag auf Genehmigung (für die/den jeweilige/n Studierende/n) gestellt werden kann, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Liste; hier finden Sie auch die Kontaktdaten unserer - für das jeweilige Anwendungsfach zuständigen - Ansprechpartner/innen an die Sie fachliche Fragen richten können und von denen Sie die feststehenden Studienpläne erhalten
Antragstellung
Die Antragstellung für ein Sonderanwendungsfach oder die Antragstellung für den Wechsel zu einem Sonderanwendungsfach ist jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Erste allgemeine Auskünfte zu den Formalitäten für die Beantragung eines Sonderanwendungsfaches erhalten Sie bei Brigitte Oeckl.
Ihren kompletten Antrag (= Studienplan + Motivationsschreiben) für das Wintersemester 2026/2027 richten Sie bitte ab 18.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026 an Brigitte Oeckl. Unvollständige oder später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Erst, wenn Sie eine schriftliche Genehmigung des Prüfungsausschusses für das beantragte Sonderanwendungsfach vorliegen haben und das Fach für Sie in TUMonline freigeschaltet ist, dürfen Sie das Studium dieses Faches aufnehmen.
Ab WS 26/27 zur Auswahl stehende Sonderanwendungsfächer
Sonderanwendungsfächer mit fest stehenden Studienplänen und den Ansprechpartnern, bei denen Sie den jeweiligen Studienplan erhalten, welchen Sie für Ihren Antrag brauchen!
ab WS 2026/2027:
- Architektur:
- Chemie:
- Computerlinguistik (LMU):
- Neuroscience (LMU):
- Physik:
- Dr. Katja Block (studium@nat.tum.de)
- Wissenschafts- und Technikphilosophie:
- Games Engineering
Sonderfall: Sonderanwendungsfach Games Engineering
für Studierende ab Studienbeginn im Wintersemester 2025/26 oder später
Für alle Studierenden, die den Bachelor Informatik im Wintersemester 2025/26 oder später aufgenommen haben, ist es möglich das Sonderanwendungsfach Games Engineering zu beantragen. Die Regelungen zur Antragstellung für dieses Sonderanwendungsfach werden in der ersten Vorlesungsstunde zu CIT223000 Grundlagen der Spieleentwicklung erläutert.
Studienplan ab Studienbeginn Wintersemester 2026/27
Pflichtveranstaltungen
| Semester | Pflichtveranstaltungen Games Engineering |
|---|---|
| 3 | CIT223000 Grundlagen der Spieleentwicklung 5 ECTS |
| 4 | IN0038 Echtzeit-Computergrafik 5 ECTS |
| 5 | CIT323006 Advanced Game Development and Interactive Systems 6 ECTS |
Vertiefungsmöglichkeiten
Aus der folgenden Liste von Modulen sind mindestens 5 ECTS zu wählen.
| Modul | Semester | Credits |
|---|---|---|
| CIT2220000 Einführung in Audio für Games | SoSe | 5 |
| CIT3220000 Games with Motion | WiSe | 5 |
| IN2290 Geschichtswelten | WiSe | 5 |
| IN2331 Open Real Time Games Workshop | WiSe/SoSe | 5 |
| IN2402 Level Engineering | WiSe | 5 |
| IN2353 Indie-Games | WiSe | 5 |
| IN2302 Virtuelle Trainingswelten | SoSe | 5 |