Prüfungen in der Elektrotechnik und Informationstechnik
Prüfungszeitpläne
(Anmeldung über TUM Online, Zeitraum 22.05.2023 - 30.06.2023)
Ingenieurpraxis und Forschungspraxis – Formulare
- Anmeldung_der_Forschungspraxis.pdf
- Bestaetigung_erfolgreich_abgeleistete_Forschungspraxis.pdf
- Informationen_Forschungspraxis.pdf
- Antrag_auf_Ableistung_der_Ingenieurpraxis.pdf
- Bestaetigung_ueber_die_erfolgreich_abgeleistete_Ingenieurpraxis.pdf
- Merkblatt_Durchfuehrung_Ingenieurpraxis.pdf
- Muster_Arbeitsplan_Ingenieurpraxis.pdf
Bachelor-Prüfungsausschuss
Zuständig für Prüfungsangelegenheiten im Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik
Vorsitzender: Prof. Thomas Eibert
Schriftführerin: Prof. Gabriele Schrag
Stellvertreterin: Dipl.-Soz. Michaela Heinrich
Schriftführer-Sprechstunde:
Am 6. Juni 2023 findet keine Sprechstunde statt. Sollten Sie dringende Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an uns per E-Mail, um einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Die weiteren Sprechstundentermine sind vor Ort im N2150, am:
Dienstag, 13. Juni 11:00-12:00 Uhr
Montag, 19. Juni 11:00 - 12:00 Uhr
Montag, 26. Juni 11:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, 4. Juli 11:00 - 12:00 Uhr
Sprechstunde auf Anfrage auch per Zoom möglich
Kontakt:
Bachelor@ei.tum.de
Tel: +49.89.289.22816
Master-Prüfungsausschuss
Zuständig für Prüfungsangelegenheiten im MSc Elektrotechnik und Informationstechnik, MSc Communications and Electronics Engineering and MSc Neuroengineering
Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Erwin Biebl
Schriftführerin: Dipl.-Ing. Benita Paraschoudis
Stellvertreterin: Iris Schachtner M.A.
Schriftführer-Sprechstunde: Dienstags 13:30-14:30 Uhr und nach Vereinbarung
vor Ort im N2149
oder per Zoom (Meeting-ID: 646 8327 6934, Kenncode: 789326)
Kontakt:
Master@ei.tum.de
Tel.: +49 89 289 28295
Abmeldung und Rücktritt von Prüfungen
Kann ein Kandidat an einer oder mehreren Prüfungen nicht teilnehmen, so muss er unverzüglich (am selben Tag, evtl. per Fax oder E-Mail) einen schriftlichen Rücktrittsantrag an den Bachelor(bzw. Master)-Prüfungsausschuss stellen.
Der Rücktrittsantrag kann entweder unter Verwendung des Formulars
oder formlos schriftlich unter Angabe von folgenden Daten
- Name und Anschrift
- Matrikelnummer
- Datum
- versäumte Prüfung(en) mit Datum
- Versäumnisgrund
- Unterschrift
gestellt werden.
Neben dem Antrag auf Prüfungsrücktritt muss ein Nachweis eingereicht werden, z.B. bei Krankheit ein ärztliches bzw. amtsärztliches Attest. Bei krankheitsbedingten Rücktritten in GOP Prüfungen reicht beim ersten Rückritt ein ärztliches Attest, ab dem zweiten Rücktritt ist ein amtsärztliches Attest vorzulegen.
Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten Rücktrittsantrag sowie das Attest vorab per Email an bachelor@ei.tum.de und versenden anschließend die Unterlagen aus Infektionsschutzgründen per Post.
Der Rücktrittsantrag ist wie folgt zu adressieren:
TUM
Bachelor-Prüfungsausschuss EI
Arcisstr. 21
80290 München
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Es werden nur Gründe anerkannt, die der Kandidat nicht selbst zu vertreten hat.
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Ist es unklar, ob der Grund anerkannt werden kann oder nicht, ist dies rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in der Schriftführersprechstunde des Bachelor-Prüfungsausschusses abzuklären. Die Sprechzeiten sind auf der Homepage zu finden.
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Der Rücktrittsantrag muss unverzüglich eingereicht werden, z.B. persönliche Abgabe im Studiendekanat EI, Raum N2150, Einwurf in den Briefkasten des Studiendekanats EI, neben Raum N2149, per Post (Achtung: Eingang des Antrags nur durch Versand per Einschreiben sicher gewährleistet), per Email oder per Fax (Original des Rücktrittsantrags sowie des Attests müssen nachgereicht werden). Eine persönliche Abgabe ist nicht notwendig.
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Die Versäumnisgründe müssen glaubhaft gemacht werden (Nachweis erforderlich).
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Bei Versäumnis wegen Krankheit muss ein Attest eingereicht werden.
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Für GOP Prüfungen gelten besondere Anforderungen an das Attest. Beim erstmaligen Prüfungsrücktritt wegen Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Ab dem zweiten Prüfungsrücktritt wegen Krankheit ist ein amtsärztliches Attest einzureichen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie zur Vorlage beim Arbeitsgeber oder bei der Krankenkasse verwendet wird, ist kein Attest und wird daher nicht akzeptiert. -
Ein ärztliches Attest, das lediglich Prüfungsunfähigkeit attestiert, wird ebenfalls nicht akzeptiert.
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Bei häuslicher Bettlägerigkeit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, sobald dies zumutbar ist. Der Rücktrittsantrag muss vorab unverzüglich gestellt werden (z.B. per Email oder per Fax).
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Das ärztliche Attest muss folgende Angaben enthalten:
- Vermerk "zur Vorlage beim Bachelorprüfungsausschuss EI"
- Erläuterung der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Prüflings, so dass der Prüfungsausschuss in der Lage ist zu entscheiden, ob diese Beeinträchtigung zur Prüfungsunfähigkeit geführt hat oder auch nicht
- Beginn und Ende (genaue Datumsangabe!) des Zeitraums für den Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht wird
- Stempel, Name und Unterschrift des Arztes
- Ggfs. Entbindung von der Schweigepflicht für evtl. Rückfragen an den Arzt -
Die Entscheidung darüber, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, obliegt dem Prüfungsausschuss und ist nicht Aufgabe des Arztes.
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Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich (am selben Tag, evtl. per Fax oder Email) ein Rücktrittsantrag mit amtsärztlichem Attest, ausgestellt am Prüfungstag, beim Bachelor-Prüfungsausschuss einzureichen.
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Wird die Prüfung regulär beendet, kann kein Prüfungsrücktritt anerkannt werden.
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Wird, obwohl ein Rücktrittsantrag eingereicht wurde, eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
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Nimmt ein Kandidat trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines Zustandes an einer Prüfung teil, so kann er diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen.
Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema Prüfungsrücktritt bestehen, wenden Sie sich bitte an ASA PP ECE.