Prüfungen in der Elektrotechnik und Informationstechnik

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Prüfungen im Bachelor EI (Ausnahme GOP-Module), Master EI, MSCE und MSNE erfolgt in TUMonline. Alle Studierende sind selbst für eine rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen verantwortlich.

Der Anmeldezeitraum für Prüfungen im WS 2023/24 ist vom 20.11.2023 - 15.01.2024

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung folgende Punkte:

  • der Anmeldezeitraum gilt für alle Prüfungen im Erstversuch sowie für alle Wiederholungsprüfungen
  • die Anmeldung gilt auch für Praktika, Seminare, FIQ-Module, Module der außerfachlichen Ergänzung etc.
  • für einzelne Praktika gelten andere Anmeldefristen, diese finden Sie in TUMonline oder auf den Webseiten der Lehrstühle / Professuren
  • bei Modulen von anderen Schools / Fakultäten können abweichende Anmeldefristen gelten
  • Ausnahme im Bachelor EI - GOP-Prüfungen: Alle Studierende, die offene GOP-Prüfungen haben, werden hierfür automatisch angemeldet. Alle Studierende im 1. Fachsemester müssen sich folglich nicht zu den GOP-Prüfungen anmelden. Studierende in höheren Semestern, die ihr Joker-Modul offen haben, werden auch hierfür automatisch angemeldet.

Bitte beschränken Sie sich bei dieser Anmeldung nur auf die Prüfungen, die Sie tatsächlich mitschreiben möchten.
Nachmeldungen sind leider nicht möglich.
Bei Rückfragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an bachelor@ei.tum.de oder master@ei.tum.de
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Prüfungen!

Bachelor-Prüfungsausschuss

Zuständig für Prüfungsangelegenheiten im Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik

Vorsitzender: Prof. Thomas Eibert
Schriftführerin: Prof. Gabriele Schrag
Stellvertreterin: Dipl.-Soz. Michaela Heinrich

Schriftführer-Sprechstunde: montags 10:30 - 11:30 Uhr vor Ort im N2150 oder per Zoom; Vorankündigung: am Montag 18. Dezember 2023 muss die Sprechstunde leider entfallen, sie findet statt dessen am Dienstag, 19. Dezember 2023 von 10:30 - 11:30 im N2150 statt

Kontakt:
Bachelor@ei.tum.de
Tel: +49.89.289.22816

Die im Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik gültigen Prüfungsordnungen finden Sie hier.

Master-Prüfungsausschuss

Zuständig für Prüfungsangelegenheiten im MSc Elektrotechnik und Informationstechnik, MSc Communications and Electronics Engineering and MSc Neuroengineering

Vorsitzender: Prof. Dr. rer. nat. Eva Weig
Schriftführerin: Dipl.-Ing. Benita Paraschoudis
Stellvertreterin: Iris Schachtner M.A.

Schriftführer-Sprechstunde:

Dienstags 14:30-15:30 Uhr und nach Vereinbarung
vor Ort im N2149 (https://nav.tum.de/room/0101.02.149 )
oder per Zoom  (Meeting-ID: 646 8327 6934, Kenncode: 789326)

Kontakt:
master@ei.tum.de
Tel.: +49 89 289 28295

Die im Master Elektrotechnik und Informationstechnik gültigen Prüfungsordnungen finden Sie hier.

Rücktritt von Prüfungen im Bachelor und Master Elektrotechnik und Informationstechnik

Folgende Regelungen sind gültig:

  • Erster Prüfungsrücktritt im Winter- oder Sommersemester: Für die GOP-Prüfungen können Sie den ersten Prüfungsrücktritt im jeweiligen Semester per Attest Ihres Hausarztes beantragen. Sollten Sie länger erkrankt sein, können Sie mit diesem ersten Attest von mehreren Prüfungen zurücktreten. Wichtig ist hierbei, dass sich das Attest auf den Zeitraum bezieht, in dem diese Prüfungen liegen.
  • Zweiter Prüfungsrücktritt im Winter- oder Sommersemester: Ab dem zweiten Rücktrittsantrag im jeweiligen Semester ist ein Attest vom Gesundheitsamt erforderlich. Alle in München gemeldete Studierende finden weitere Informationen zum Gesundheitsamt hier. Alle Studierende, die aus dem Münchner Umland kommen, wenden sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. 
  • Für Studierende in höheren Fachsemestern gilt: für das Joker-Modul ist kein Attest vom Gesundheitsamt erforderlich. Für alle weiteren offenen GOP-Modulen ist im Falle eines Rücktritts ein Attest vom Gesundheitsamt notwendig.
  • Corona gilt mittlerweile als eine normale Erkrankung: Sie brauchen daher auch hierfür ein ärztliches Attest, ein Corona-Test allein ist nicht ausreichend.
  • Ein Prüfungsrücktritt ist vor der Prüfung oder spätestens am Tag der Prüfung per Mail an bachelor@ei.tum.de zu beantragen (Antrag siehe hier). Das Attest ist im Original per Post oder im Briefkasten vom Büro N2149 des Academic and Student Affairs EI (ehemals Studiendekanat EI) schnellstmöglich nachzureichen. Erst nachdem das Attest im Original vorliegt, wird der Rücktritt in TUMonline verbucht. Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung der Rücktrittsanträge und die Verbuchung in der Regel einige Zeit in Anspruch nehmen und dass der Rücktritt erst nach Eintragung der Noten in TUMonline sichtbar wird.
  • Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an bachelor@ei.tum.de oder kommen Sie in die Sprechstunde des Bachelor-Prüfungsausschusses.

Anmerkung: Diese Regelungen gelten in gleicher Form für GOP-Prüfungen im Wintersemester.

Bitte beachten Sie zwei Schritte beim Prüfungsrücktritt:

1. schriftlichen Rücktrittsantrag stellen (unverzüglich, das heißt am selben Tag der Prüfung)

2. Nachweis vorlegen: im Falle einer Erkrankung ärztliches Attest, im Falle eines anderen nicht selbstverschuldetenen Ereignisses durch einen anderen Nachweis

 

1. Wie ist der Rücktritt einzureichen:

Der Rücktrittsantrag kann entweder unter Verwendung des Formulars

oder formlos schriftlich unter Angabe von folgenden Daten 

  • Name und Anschrift
  • Matrikelnummer
  • Datum 
  • versäumte Prüfung(en) mit Datum 
  • Versäumnisgrund 
  • Unterschrift 

per Email an bachelor@ei.tum.de gestellt werden. 

 

2. Wie ist der Nachweis einzureichen:

Im Falle einer Erkrankung ist das ärtzliche bzw. amtsärztliche Attest, das für den Prüfungstag ausgestellt wurde, im Nachgang im Original im Briefkasten vom Raum N2150 (ASA EI; ehemals Studiendekanat EI) einzuwerfen oder per Post zu senden an:

TUM
Bachelor-Prüfungsausschuss EI

z. Hd. Frau Sabine Mühlthaler
Arcisstr. 21
80333 München

Gründe für Prüfungsrücktritt:

  • Es werden nur Gründe anerkannt, die der Kandidat nicht selbst zu vertreten hat. Dazu gehörten zum Beispiel: Krankheit, Unfall, Todesfall innerhalb der Familie.
    Ist unklar, ob ein Grund anerkannt werden kann, ist dies rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in der Schriftführersprechstunde des Bachelor-Prüfungsausschusses abzuklären.

Informationen, die ein ärztliches Attest beinhalten sollte:

  • Vermerk "zur Vorlage beim Bachelorprüfungsausschuss EI"
  • Erläuterung der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Prüflings, so dass der Prüfungsausschuss in der Lage ist zu entscheiden, ob diese Beeinträchtigung zur Prüfungsunfähigkeit geführt hat oder auch nicht
  • Beginn und Ende (genaue Datumsangabe!) des Zeitraums für den Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht wird
  • Stempel, Name und Unterschrift des Arztes
  • Ggfs. Entbindung von der Schweigepflicht für evtl. Rückfragen an den Arzt

Weitere Informationen zum ärztlichen Attest finden Sie auch unter https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/pruefungen-und-ergebnisse/ruecktritt-von-pruefungen-einreichung-von-attesten

  • Ein ärztliches Attest, das lediglich Prüfungsunfähigkeit attestiert oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kann leider nicht akzeptiert werden.

  • Bei häuslicher Bettlägerigkeit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, sobald dies zumutbar ist. Der Rücktrittsantrag muss vorab unverzüglich gestellt werden (z.B. per Email oder per Fax).

Wenn eine Prüfung mitgeschrieben wird:

  • Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich (am selben Tag, evtl. per Fax oder Email) ein Rücktrittsantrag einzureichen (siehe Vorgehen beim Prüfungsrücktritt). Weiterhin ist ein Arzt (bzw. Amtsarzt; spezielle Regelung GOP) aufzusuchen, um sich exakt für den Prüfungstag ein Attest ausstellen zu lassen, dass im Nachgang im Original im ASA EI eingereicht wird.

  • Wird, obwohl ein Rücktrittsantrag eingereicht wurde, eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.

  • Nimmt ein Kandidat trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines Zustandes an einer Prüfung teil, so kann er diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen.

Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema Prüfungsrücktritt bestehen, wenden Sie sich bitte an bachelor@ei.tum.de

Sollten Studierende ab dem 3. Fachsemester an mehreren Prüfungen nicht teilnehmen können und der Grund für diese Nichtteilnahme nicht selbstverschuldet sein (z.B. Erkrankung, Unfall oder ähnliches) wird dazu geraten, ein Antrag auf Prüfungsrücktritt mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle entstehen, kann beim Bachelor-Prüfungsausschuss ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Genehmigung der Fristverlängerung haben Sie mehr Zeit, um Ihre Prüfungen erfolgreich abzuschließen.

Wann ist ein Prüfungsrücktritt im Master EI sinnvoll?

Sollten Studierende an mehreren Prüfungen nicht teilnehmen können und der Grund für diese Nichtteilnahme nicht selbstverschuldet sein (z.B. Erkrankung, Unfall oder ähnliches) wird dazu geraten, ein Antrag auf Prüfungsrücktritt mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle entstehen, kann beim Master-Prüfungsausschuss ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Genehmigung der Fristverlängerung haben Sie mehr Zeit, um Ihre Prüfungen erfolgreich abzuschließen.

Bitte beachten Sie zwei Schritte beim Prüfungsrücktritt:

1. schriftlichen (per Email) Rücktrittsantrag stellen (unverzüglich, das heißt am selben Tag der Prüfung)

2. Nachweis vorlegen: im Falle einer Erkrankung ärztliches Attest, im Falle eines anderen nicht selbstverschuldetenen Ereignisses durch einen anderen Nachweis

Wie ist der Rücktritt einzureichen:

Der Rücktrittsantrag muss unter Beilegung des Nachweises formlos schriftlich unter Angabe von folgenden Daten

  • Matrikelnummer
  • Datum 
  • versäumte Prüfung(en) mit Datum 
  • Versäumnisgrund 

per Email an master@ei.tum.de gestellt werden. 

Gründe für Prüfungsrücktritte:

Es werden nur Gründe anerkannt, die der Kandidat nicht selbst zu vertreten hat. Dazu gehörten zum Beispiel: Krankheit, Unfall, Todesfall innerhalb der Familie.
Ist unklar, ob ein Grund anerkannt werden kann, ist dies rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in der Schriftführersprechstunde des Master-Prüfungsausschusses abzuklären.

Wenn eine Prüfung mitgeschrieben wird:

  • Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich (am selben Tag per Email) ein Rücktrittsantrag einzureichen. Weiterhin ist ein Arzt aufzusuchen, um sich exakt für den Prüfungstag ein Attest ausstellen zu lassen, dass im Nachgang eingereicht wird.

  • Wird, obwohl ein Rücktrittsantrag eingereicht wurde, eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.

  • Nimmt ein Kandidat trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines Zustandes an einer Prüfung teil, so kann er diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen.

Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema Prüfungsrücktritt bestehen, wenden Sie sich bitte an master@ei.tum.de

Weitere Informationen und Formulare

studiengangsspezifische Informationen und Formulare finden Sie über die Studiengänge Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Master Elektrotechnik und Informationstechnik, unter anderem auch:

- Formulare zur Ingenieurpraxis im Bachelor EI

- Formulare zur Forschungspraxis im Master EI