Abschlussarbeit und Abschluss in der Elektrotechnik und Informationstechnik
Bachelorarbeit
Mit der Bearbeitung der Bachelor's Thesis kann unter folgenden Voraussetzungen begonnen werden:
- Studierende der PO20131 (Beginn bis WS17/18):
120 Credits aus Pflichtmodulen und vertiefenden Wahlmodulen (davon max. 30 ECTS)
- Studierende der PO20181 (Beginn ab WS18/19):
120 ECTS aus bestandener GOP Prüfung und aus Pflichtmodulen und vertiefenden Wahlmodulen (davon max. 30 ECTS)
Zur Anmeldung ist ein Zulassungsbescheid notwendig, der das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen bestätigt.
Den Zulassungsbescheid können Sie persönlich während der Öffnungszeiten oder per E-Mail an das Academic and Student Affairs Büro (Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik) anfordern.
Die Anmeldung erfolgt durch den betreuenden Hochschullehrenden mittels Zusendung des vollständig ausgefüllten Formulars an das Academic and Student Affairs Büro (Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik).
Die Notenmeldung erfolgt durch den betreuenden Hochschullehrenden nach vollständigem Abschluss der Bachelor's Thesis (Abgabe der Arbeit und Durchführung der Abschlusspräsentation beim Lehrstuhl) an das Academic and Student Affairs Büro (Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik).
Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubssemesters keine Abschlussarbeiten angemeldet oder abgegeben werden dürfen – Ausnahme ist ein Zweitversuch.
Für die Bachelor's Thesis werden 12 Credits vergeben, was einer Arbeitszeit von 360 Stunden entspricht. Diese 360 Arbeitsstunden können entweder innerhalb von 9 Wochen in Vollzeit oder innerhalb von maximal 20 Wochen in Teilzeit geleistet werden.
Die gesamte Bearbeitungsdauer von der Ausgabe bis zur Abgabe inklusive Abschlusspräsentation darf 20 Wochen nicht überschreiten.
Bitte erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer betreuenden Einrichtung bzw. Betreuer:in, ob diese:r Ihnen eine Vorlage für die schriftliche Ausarbeitung zur Verfügung stellt. Falls keine Vorlage angeboten wird, können Sie selbst eine Vorlage erstellen, oder auch auf die Muster-Vorlage der TUM für wissenschaftliche Arbeiten zurückgreifen (verfügbar für Word und LaTEX).
Masterarbeit im MSc Elektrotechnik und Informationstechnik
Für die Masterarbeit werden 30 Credits vergeben, was einer Vollzeittätigkeit von 24 Wochen entspricht. Am Ende der Masterarbeit ist eine Ausarbeitung anzufertigen, die in die Note miteinfließt, und ein Abschlussvortrag zu halten, der als Studienleistung erfolgreich zu absolvieren ist. Beide Leistungen sind innerhalb der Bearbeitungsfrist erfolgreich abzulegen.
Zur Master's Thesis ist zugelassen, wer Prüfungsleistungen (Module der außerfachlichen Ergänzung und die Forschungspraxis zählen nicht dazu!) im Umfang von 60 Credits erreicht hat. Die Zulassung zur Masterarbeit wird im Academic and Student Affairs Büro (Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik) auf Anfrage ausgestellt (E-Mail an master@ei.tum.de).
Die Master's Thesis soll die letzte Leistung im Studium darstellen. Die Zulassung zur Masterarbeit wird im Academic and Student Affairs Büro (Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik) auf Anfrage ausgestellt (E-Mail an master@ei.tum.de).
Die Anmeldung erfolgt durch die:den betreuende:n Hochschullehrer:in mit dem am Zulassungsbescheid angehängten Formular beim Master-Prüfungsausschuss. Die Notenmeldung erfolgt mit einem gesonderten Formular.
Bitte beachten Sie, dass die Masterarbeit nicht während eines Urlaubssemesters in TUMonline verbucht werden kann.
Die gesamte Bearbeitungsdauer ab Ausgabe darf 52 Wochen nicht überschreiten und enthält die Abgabe der Arbeit sowie den Abschlussvortrag. Da die Bearbeitungszeit den Umfang der Masterarbeit von 24 Wochen (Vollzeit) weit übersteigt, ist in der Regel keine Verlängerung der Frist möglich. Bei Härtefällen (Verzögerungen, die nicht selbst durch die:den Studierende:n verursacht sind, z.B. durch längere Krankheit oder Krankenhausaufenthalt) halten Sie bitte mit dem Prüfungsausschuss Rücksprache (Schriftführersprechstunde).
Die gesamte Bearbeitungsdauer ab Ausgabe darf 6 Monate nicht überschreiten und enthält die Abgabe der Arbeit sowie den Abschlussvortrag. Bei Härtefällen (Verzögerungen, die nicht selbst durch die:den Studierende:n verursacht sind, z.B. durch längere Krankheit oder Krankenhausaufenthalt) halten Sie bitte mit dem Prüfungsausschuss Rücksprache (Schriftführersprechstunde).
Merkblatt: Hinweise zur Abschlussarbeit
Bei Durchführung einer Masterarbeit in Kooperation mit einer externen Einrichtung (kurz: externe Durchführung) kommt es häufig zu Schwierigkeiten.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die folgenden Hinweise:
- Externe Einrichtungen und Unternehmen bewerben Themen und Projekte, welche laut Ausschreibung auch für eine Durchführung als Masterarbeit geeignet sein sollen.
- Achtung! Die Ausgabe einer Masterarbeit sowie deren Bewertung obliegt stets und ausschließlich einer Hochschule bzw. den fachkundig Prüfenden des jeweiligen Studiengangs.
- Voraussetzung für Anmeldung, Durchführung, und Bewertung jeder Masterarbeit ist eine fachkundig prüfende Person des Studiengangs.
- Es ist nicht selbstverständlich, dass Studierende für ein favorisiertes Thema im Rahmen einer angestrebten externen Durchführung einer Masterarbeit auch eine passende Betreuung durch eine fachkundig prüfende Person des Studiengangs an der TUM finden.
- Dies gilt besonders dann, wenn Studierende bereits vertragliche Verpflichtungen mit einer externen Einrichtung getroffen haben oder ohne vorausgehende Anmeldung einer Masterarbeit bereits mit einer Arbeit begonnen haben.
- Ist keine fachkundig prüfende Person des Studiengangs bereit, das vorgeschlagene Thema zu betreuen, muss eines der Themen gewählt werden, die von den Lehrstühlen / Professuren der Elektrotechnik und Informationstechnik der TUM ausgeschrieben sind, oder ein anderes Kooperationsthema.
- In aller Regel treten fachkundig prüfende Personen eines Studiengangs nicht in Geheimhaltungsvereinbarungen ein, weder für die schriftliche Arbeit, noch für den Abschlussvortrag.
- Wir empfehlen unseren Studierenden, mit der externen Einrichtung eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um eine Masterarbeit bzw. den Abschlussvortrag im Rahmen des Moduls Masterarbeit abgeben bzw. präsentieren zu dürfen.
- Die TUM / der Studiengang bietet keine rechtliche Beratung zu Verträgen oder Vereinbarungen von Studierenden mit externen Einrichtungen.
- Das Urheberrecht an der Masterarbeit liegt bei den Studierenden (außer dieses Recht hat der:die Studierende durch einen Vertrag an eine andere Person abgegeben).
- Zu beachten ist, dass der Vortrag zur Masterarbeit unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen immer hochschulöffentlich ist.
- Durch mehrere Ansprechpersonen (Kontakt und Co-Betreuung in externer Einrichtung sowie fachkundig prüfende Person des Studiengangs) ist es besonders wichtig, dass Konflikte frühzeitig und unmittelbar mit der fachkundig prüfenden Person des Studiengangs geklärt werden und dass ein Arbeitsplan mit Zwischenzielen und Zwischenbesprechungen vereinbart wird.
- Abschlussarbeiten in Kooperation mit einem Industriepartner oder einer anderen forschungsnahen Einrichtung sind oft mit einem bezahlten Werkstudentenvertrag verbunden. Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass dies über Ihre Masterarbeit (Vollzeittätigkeit) hinaus eine zusätzliche Belastung darstellt.
- Wenn Sie während Ihrer Arbeit feststellen, dass Sie in der externen Einrichtung für zusätzliche Aufgaben eingesetzt werden, die weder vom Thema der Abschlussarbeit, noch von einem eventuellen Werkstudentenvertrag abgedeckt sind, weisen Sie Ihre Betreuer:innen in der externen Einrichtung umgehend darauf hin. Sollte das Problem weiterhin bestehen, nehmen Sie mit Ihrem:r Betreuer:in an der TUM Kontakt auf und bitten Sie um ein klärendes Gespräch mit allen Beteiligten.
- Bei der Anmeldung Ihrer Masterarbeit bestätigen Sie, dass Sie auf mögliche Schwierigkeiten bei einer externen Durchführung hingewiesen wurden.
Merkblatt: Hinweise zu extern durchgeführten Abschlussarbeiten
Wie viele ECTS müssen vor Anmeldung der Master's Thesis erbracht worden sein (PO20201)?
A: Alle anderen Credits sollten erbracht sein. Die Masterarbeit soll die letzte Prüfungsleistung im Studium darstellen.
Kann die Masterarbeit extern bei einem Unternehmen oder forschungsnahen Institut (z.B. Fraunhofer) absolviert werden?
A: Grundsätzlich ist es möglich, mit einer fachkundig prüfenden Person des MSEI die Masterarbeit extern anzufertigen – die Themenstellung, Betreuung und Bewertung obliegt nur der fachkundig prüfenden Person.
Was ist die minimale/maximale Bearbeitungsdauer der Master'sThesis (PO20201)?
A: Für die Masterarbeit werden 30 Credits vergeben. Dies entspricht einem Arbeitsumfang von 6 Monaten Vollzeit. Das ist gleichzeitig auch die Bearbeitungsdauer inklusive Vortrag.
Beendigung des Masterstudiums Elektrotechnik und Informationstechnik
Die Notenmeldung erfolgt durch die Mitarbeiter der TU (Prüfungsberechtigte:r, TUM-Betreuer:in oder Sekretariat). Diese wird von dem Mitarbeiter:innen des Master EI des ASA Teams in TUM Online eingetragen.
Die Übertragung aus TUM Online in das Abschlussprüfungssystem erfolgt grundsätzlich erst am nächsten Tag. Dieser Vorgang ist technisch bedingt und kann vom ASA Team nicht beeinflusst werden.
Sobald Sie dann im Abschlussprüfungssystem auftauchen, erhalten Sie eine erste Info-Mail. In dieser werden Sie zur Prüfung der bestehenden Daten aufgefordert. Sobald Sie auf diese Email antworten, erhalten Sie (sollte alles korrekt sein) eine zweite Email. In dieser erhalten Sie dann alle weiteren Informationen zur Abholung des Abschlusszeugnisses bzw. zur Beantragung eines vorläufigen Zeugnisses.
Bitte sehen Sie von Anfragen an das Prüfungsamt ab, bevor Sie unsere Email erhalten haben.
Nachdem Sie die erforderlichen Leistungen erbracht und Ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, schließen Sie mit dem Master of Science (M.Sc.) ab. Damit können Sie ins Berufsleben starten. Tipps und Hinweise zum Abschluss und Ihren nächsten Schritten erhalten Sie unter Studienabschluss