Teilzeit-Studium
Die Fakultät für Informatik möchte ihr Masterstudium Informatik auch Studierenden öffnen, die - aus welchen Gründen auch immer - kein Vollzeitstudium absolvieren können.
Studierenden, die zeitlich so flexibel sind, dass sie einige Veranstaltungen zu regulären Zeiten besuchen können, ermöglichen wir einen individuellen Studienplan mit verringerter Last pro Semester (weniger als 30 ECTS Credits) und somit höherer Studiendauer ohne Fristüberschreitungen. Bitte beachten Sie, dass es kein Fernstudium oder Abend- bzw. Wochenendstudium ist!
Das Teilzeit-Studium Master Informatikist ein Studienmodell, das zukünftigen und eingeschriebenen Studierenden des Masters Informatik offen steht. Wir bieten drei Studienformen an:
- Vollzeit 100 %
- Teilzeit 66 %
- Teilzeit 50 %
Sie entscheiden sich vor Beginn eines jeden Semesters, in welche Studienform Sie sich einschreiben. Mit der Wahl Ihrer Studienform legen Sie die maximal erreichbare Credit-Anzahl pro Semester fest. Ein Wechsel zwischen den Formen Vollzeit 100 %, Teilzeit 66 % und Teilzeit 50 % ist vor jedem Semester möglich. So können Sie sich wechselnden Lebenssituationen anpassen, siehe Wechsel zwischen Stufen.
Das Teilzeit-Studium richtet sich an Personengruppen wie Studierende mit
- beruflichen Verpflichtungen oder Unternehmensgründung
- familiären Verpflichtungen, etwa Eltern mit kleinen Kindern, Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen
- persönlichen Gründen, etwa politisch aktive oder künstlerisch kreative Studierende; aber auch solche, die Schwierigkeiten haben, sich an der Universität einzugewöhnen, weil sie zum Beispiel aus dem Ausland kommen
- einer Behinderung oder chronischen Krankheit
Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie beim Vollzeitstudium Master Informatik. Sie haben mit einem Bachelor Informatik oder vergleichbarem Studiengang ein grundständiges Studium abgeschlossen, das zur Aufnahme eines Masterstudiums berechtigt oder Sie sind bereits eingeschrieben. Bei der Bewerbung in TUMonline wählen Sie die Stufe Vollzeit 100 %, Teilzeit 66 % oder Teilzeit 50 % aus. Beachten Sie bitte, dass Sie im Teilzeit-Studium einen individuellen Studienplan erstellen und einreichen müssen.
Für jedes Semester, in dem Sie nicht in Vollzeit studieren, müssen Sie einen individuellen Studien- und insbesondere Prüfungsplan erstellen. Dieser Plan stellt eine verbindliche Regelung zwischen Ihnen als Student:in und der TUM dar und darf nur nach Rücksprache geändert werden.
Füllen Sie Ihren Plan in die jeweilige Excel-Tabelle Studienplan ein (bitte nicht handschriftlich) und reichen Sie ihn unterschrieben bis spätestens Ende Mai im Sommersemester und Ende November im Wintersemester bei Willemijn van Gemert ein. Das kann digital per E-Mail (wenn Sie möchten auch verschlüsselt) von Ihrer TUM-Mail Adresse, per Post oder nach Vereinbarung persönlich in der Sprechstunde von Willemijn van Gemert erfolgen.
Wählen Sie je nach Schwerpunkt anhand des Studienplans Ihre Fächer. Die pro Semester zu erbringenden 30 Credits im Vollzeitstudium reduzieren sich in Abhängigkeit von Ihrer Stufenwahl – Sie dürfen maximal 20 ECTS in Teilzeit 50 % bzw. 25 ECTS in Teilzeit 66 % erbringen.
Die bei der Zulassung ausgesprochenen Auflagen (Brückenkurse) sind bis Ende des zweiten Semesters zu erbringen, andernfalls ist eine Fortführung des Masterstudiums nicht möglich. Ein Stufenwechsel zwischen dem ersten und zweiten Semester verlängert die zwei Semester Frist nicht! Die ECTS der Brückenkurse werden weder bei der Berechnung der maximalen ECTS pro Semester noch bei der Fortschrittskontrolle berücksichtigt.
Es ist eine flexible, individuell bestimmbare Last pro Semester vorgesehen. Die maximal erreichbare Credit-Anzahl pro Semester liegt in der 66 %-Stufe bei 25 ECTS, bei der 50 %-Stufe bei 20 ECTS. Bei Vollzeit liegt die Normallast bei 30 ECTS. Innerhalb der Gesamtstudiendauer ist die Master’s Thesis anzufertigen; die Zeit von der Ausgabe bis zur Abgabe der Master‘s Thesis ist in der Tabelle unten angegeben.
Studienform | Regelstudienzeit | ECTS/Semester | Dauer der Master’s Thesis |
---|---|---|---|
Vollzeit 100 % | 4 Semester | ≥ 30 | max. 6 Monate |
Teilzeit 66 % | 6 Semester | 20 - 25 | max. 9 Monate |
Teilzeit 50 % | 8 Semester | 15 - 20 | max. 12 Monate |
Das Teilzeitstudium ist ein Präsenzstudium. Studierende in Teilzeit wählen aus dem regulären Veranstaltungsangebot für den Master Informatik, dessen hohe Anzahl an Wahlfächern eine flexible Studiengestaltung bietet.
Fristen
Die Bewerbungsfrist endet zum Wintersemester am 31. Mai, zum Sommersemester am 30. November. Für die Rückmeldungen gelten die regulären Fristen.
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung übernehmen die Studierenden. Es dürfen ausschließlich Prüfungsanmeldungen zu Modulen erfolgen, die Teil des eingereichten verbindlichen Studienplans sind. Dies wird im Laufe des Semesters und vor der Erstellung des Bescheids kontrolliert. Sollten andere Prüfungsanmeldungen erfolgt sein, werden Sie von der Prüfung abgemeldet. Es werden nur ECTS von Modulen, die Teil der vereinbarten Studienpläne sind, auf Ihr Studium angerechnet.
Anmeldung Interdisziplinäres Projekt und Masterarbeit
Das Interdisziplinäre Projekt (IDP) und die Masterarbeit melden Sie über die dafür vorgesehenen Formulare an. Die Anmeldung in TUMonline wird nur dann erfolgen, wenn das IDP/die Masterarbeit in Ihrem Studienplan entsprechend berücksichtigt wurde. Die Masterarbeit muss und das IDP darf über mehrere Semester verteilt werden. Die ECTS müssen anteilig der tatsächlich anfallenden Studienlast in den Studienplänen aufgeführt werden. Angerechnet werden Ihnen die 16 ECTS für das IDP und die 30 ECTS für die Masterarbeit erst in dem Semester, in dem das Modul bestanden wurde.
Die Regelstudienzeit in den flexiblen Studiengängen liegt je nach Wahl der Stufe bei 4 Semestern (100 %), bei 6 Semestern in der Teilzeitstufe 66 % oder bei 8 Semestern in der Teilzeitstufe 50 %. Das Fortschreiten der Credithürden ist in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt.
Die Studienfortschrittskontrolle (SFK) wird entsprechend der Teilzeitstufe angepasst. Somit ergibt sich eine maximale Verdopplung der Regelstudienzeit im 50%-Modell und eine maximale Verlängerung der Studiendauer um 2 Semester bei 66 % gegenüber dem Vollzeitstudium. Es gilt immer die Regelstudienzeit und die SFK der entsprechenden Stufe.
Vor jedem Semester ist ein Wechsel innerhalb des Masters Informatik in eine andere Stufe möglich. Ausnahme: Während der Bearbeitungsdauer der Masterarbeit ist kein Wechsel der Stufe möglich. Formal ist für den Wechsel eine erneute Bewerbung über TUMonline in der Woche vor Ablauf der Rückmeldefrist erforderlich. Die offizielle Bewerbungsfrist für immatrikulierte Stufenwechsler ist vom 9. bis zum 15. August (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. vom 9. bis zum 15. Februar (Bewerbung zum Sommersemester) jeweils von 0 bis 24 Uhr.
Achtung, bitte beachten Sie folgendes: Im Zuge der Online-Bewerbung müssen alle Bewerbungsunterlagen noch einmal hochgeladen werden. Sie können dafür die gleichen Unterlagen wie bei Ihrer ersten Bewerbung verwenden oder jeweils eine aktuelle TUM-Immatrikulationsbescheinigung hochladen; nur der unterschriebene Bewerbungsantrag und der Lebenslauf müssen aktualisiert hochgeladen werden. Anstelle des Curriculums (Modulbeschreibungen) laden Sie bitte eine aktuelle TUM-Immatrikulationsbescheinigung hoch. Nach der Zulassung nicht vergessen, den angebotenen Studienplatz anzunehmen.
Vorgesehene Fristen für die Erbringung von Prüfungs- oder Studienleistungen verlängern sich entsprechend der gewählten Teilzeitstufe. Weder für Brückenkurse noch für die Anforderung, dass mindestens ein Modul bis zum Ende des zweiten Semesters bestanden sein muss (festgelegt in der Prüfungsordnung), gibt es eine Fristverlängerung.
Bei Stufenwechsel (50 %, 66 % oder 100 %) werden Ihre bisher erbrachten Studienleistungen im Laufe des auf den Wechsel folgenden Semesters mittels Anerkennung in die neue Stufe übernommen. Einen Antrag Ihrerseits ist hierzu nicht erforderlich.
Für die Studienbeiträge gelten unabhängig vom Studienmodell die üblichen Regelungen.
Informationen des Studentenwerks vom April 2017:
Nur wer in der 66 % Teilzeitstufe eingeschrieben ist - oder natürlich 100 %, kann bei einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche von einigen Sozialbeiträgen befreit werden (sogenanntes Werkstudentenprivileg), siehe die Werkstudentenseite des Deutschen Studentenwerks. Bei der 50 % Stufe ist dies nicht der Fall, da hier davon ausgegangen wird, dass das Studium nicht die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache ist.
Häufige Fragen und Antworten - FAQ
Darf ich, wenn ich in einem Semester weniger als die erlaubte ECTS geschafft habe, im Semester danach mehr als die vorgesehenen ECTS erbringen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Die maximal erlaubte ECTS-Grenze gilt jedes Semester unabhängig von den tatsächlich bestandenen ECTS in vorherige Semester und ist zwingend einzuhalten.
Wenn ein Zweitprüfungstermin im nächsten Semester liegt, ist dann der Tag der Prüfung ausschlaggebend für die Zuordnung zu einem Semester und dem Studienplan oder die Abhaltung der Lehrveranstaltung?
Alle Prüfungen bis einschließlich der ersten Vorlesungswoche im neuen Semester gehören prüfungsrechtlich zum vorherigen Semester. Die ECTS zählen damit zum Studienplan in dem Semester vor der Prüfung. Sie können dies auch sehen in TUMonline. Die Prüfung wird auf dem vorherigen Semester angelegt. Im Zweifel fragen Sie bitte Ihre Schriftführung.