Prüfungen in der Mathematik
Sie wollen sich zu einer Prüfung anmelden? Sie wollen herausfinden, wann Prüfungen stattfinden? Oder Sie haben ein Semester im Ausland studiert und wollen sich die erbrachten Leistungen anerkennen lassen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Aktuelle Prüfungs- und Anmeldezeiträume
Sommersemester 2024
Erstversuche:
- Prüfungszeitraum: 22. Juli bis 10. August 2024
Mathematische Grundlagen MA0007: 9. - 21. September 2024 - Prüfungsanmeldung: 20. Mai bis 30. Juni 2024
Abweichungen von den jeweiligen Fristen sind möglich.
Wiederholungsprüfungen:
- Prüfungszeitraum: 30. September bis 12. Oktober 2024
Mathematische Grundlagen MA0007: 14. - 19. Oktober 2024 - Prüfungsanmeldung: 9. bis 23. September 2024
Abweichungen von den jeweiligen Fristen sind möglich.
Notenschluss: 31. Oktober 2024 (alle Prüfungsleistungen)
Die genauen Prüfungstermine finden Sie in TUMonline jeweils ab Vorlesungsbeginn.
Bitte beachten Sie: Andere Schools können abweichende Termine haben! Prüfungstermine zu mündlichen Prüfungen werden von den jeweiligen Dozierenden bekannt gegeben.
Wintersemester 2024/25
Erstversuche:
- Prüfungszeitraum: 10. Februar bis 1. März 2025
- Prüfungsanmeldung: 18. November 2024 bis 15. Januar 2025
Abweichungen von den jeweiligen Fristen sind möglich.
Wiederholungsprüfungen:
- Prüfungszeitraum: 7. bis 19. April 2025
- Prüfungsanmeldung : 17. bis 31. März 2025
Abweichungen von den jeweiligen Fristen sind möglich.
Notenschluss: 9. Mai 2025
Die genauen Prüfungstermine finden Sie in TUMonline jeweils ab Vorlesungsbeginn.
Bitte beachten Sie: Andere Schools können abweichende Termine haben! Prüfungstermine zu mündlichen Prüfungen werden von den jeweiligen Dozierenden bekannt gegeben.
Richtig anmelden über den Studienbaum
Zur Teilnahme an Prüfungen müssen Sie sich über Ihren Studienbaum (Curricula Support) in TUMonline anmelden. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ersetzt nicht die Anmeldung für die dazugehörige Prüfung.
Wiederholungsprüfung
Haben Sie eine Prüfung nicht bestanden, müssen Sie sich zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung erneut anmelden.
Zuständig für alle Prüfungen in mathematischen Studiengängen ist der Prüfungsausschuss:
Vorsitzender: Prof. Dr. Johannes Müller
Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Tim Hoffmann
Schriftführerin für die Bachelorprüfung: Dr. Kathrin Ruf
Schriftführer für die Masterprüfung: Dr. Michael Ritter
Schriftführer für das Studienprogramm TopMath: Dr. Carl-Friedrich Kreiner
Bei Anfragen und Anträgen (z.B. nachträgliche Prüfungsanmeldung oder Rücktritt von Prüfungen) kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Schriftführenden oder schreiben Sie an: pa(at)ma.tum.de
Falls Sie aufgrund einer Krankheit an einer Klausur nicht teilnehmen können, lassen Sie sich bitte ein Attest vom selbigen Tag von Ihrem Arzt ausstellen und bewahren Sie dieses sorgfältig auf. Wenn Sie während Ihres Studiums mit den Studienfristen in Verzug geraten, müssen Sie dieses Attest vorlegen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Krankheitsfall Ihres Studiengangs, falls Sie nicht in einem mathematischen Studiengang an der TUM eingeschrieben sind.
Achtung: Regelung bei GOP-Prüfungen
Können Sie an GOP-Prüfungen aus triftigen Gründen nicht teilnehmen, dann ist unverzüglich ein Rücktritt von der Prüfung beim Prüfungsausschuss via pa(at)ma.tum.de zu beantragen.
Das Transcript of Records listet alle Studienleistungen sowie den aktuellen Notendurchschnitt auf. Studierende der aktuellen Masterprogramme sowie Bachelor-Studierende (ab WS 2007/08) können sich bei Bedarf eine beglaubigte Notenbescheinigung in der Abteilung Zentrale Prüfungsangelegenheiten am Campus Garching, Boltzmannstr. 17 abholen. Ansprechpartnerin ist Hildegard Praegla.
Bei Bedarf können Sie die Ausstellung eines Semesterrankings per E-Mail an bachelor(at)ma.tum.de oder master(at)ma.tum.de beantragen. Bitte geben Sie dabei folgende Daten an:
- Name, Vorname
- Matrikelnummer
- bei Master den genauen Studiengang
- Ranking in deutscher oder englischer Sprache?
Das Semesterranking wird jeweils frühestens nach dem TUM-weiten Notenschluss erstellt.
ACHTUNG: Bei Überschreitung der Regelstudienzeit können wir leider kein Ranking mehr ausstellen. Das gilt auch für Rankings nach dem 6. Bachelor- und nach dem 4. Mastersemester.
Anrechnung von TUM-Modulen
Haben Masterstudierende im vorangegangenen Bachelorstudium an der TUM Leistungen erbracht, die nicht ins Abschlusszeugnis eingegangen sind, können sie diese auf Antrag im Masterstudium anerkennen lassen.
Höherstufung nach Anerkennung aus früherem Studium
Bachelor- und Masterstudierende, die aus einem früheren Studium in ihr aktuelles Studium mindestens 30 ECTS einbringen wollen, werden um ein Fachsemester höhergestuft. Ab 52 ECTS erfolgt eine Höherstufung um zwei Semester und je weiterer 30 ECTS erfolgt eine Höherstufung um jeweils ein weiteres Semester.
Anerkennung von Modulen anderer Unis: Bachelor
Kehren Sie z.B. aus einem Auslandssemester zurück, geben Sie zur Modulanrechnung den ausgefüllten Antrag mit folgenden Unterlagen bei Silke Brandenberg ab (mailen Sie bitte alle Dokumente an bachelor(at)ma.tum.de):
- Transcript of Records
- Modulbeschreibung
- Notenskala der Gasthochschule
Nach der Überprüfung der Unterlagen tragen wir die Prüfungsleistung in TUMonline ein oder Sie erhalten eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen.
Anerkennung von Modulen anderer Unis: Master
Nach Ihrer Rückkehr von der Gasthochschule geben Sie zur Modulanrechnung den ausgefüllten Antrag mit folgenden Unterlagen bei Anja Hoffmann ab (mailen Sie bitte alle Dokumente an master(at)ma.tum.de):
- Transcript of Records
- Modulbeschreibung
- Notenskala der Gasthochschule
- Nachweis der Gasthochschule, dass das Modul Masterniveau hat (das kann aus der Modulbeschreibung oder einem Studienplan hervorgehen)
Nach der Überprüfung der Unterlagen tragen wir die Prüfungsleistung in TUMonline ein oder Sie erhalten eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen.
Höherstufung nach Beurlaubung
Wenn Studierende an einer anderen Universität (In- oder Ausland) während einer Beurlaubung mindestens 30 Credits erworben haben und die volle Anzahl im Bachelor bzw. Master anrechnen lassen wollen, werden sie ein Semester höhergestuft; ab 52 Credits um ein weiteres Semester.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Teil im Bachelor und einen Teil im Master anrechnen lassen (zum Beispiel bei insgesamt 30 Credits 10 im Master und 20 im Bachelor), erfolgt keine Höherstufung.
Überfachliche Grundlagen
Personal-, Sozial-, Informations-, Ideen- und Methodenkompetenz erwerben Studierende im Rahmen eines aktuellen Veranstaltungsprogramms. Eine Anerkennung klären Sie bitte vorab mit Silke Brandenberg bzw. Anja Hoffmann.
Informationen finden Sie unter Überfachliche Grundlagen.