Anerkennung von Leistungen
Ausnahmen bei der Antragstellung
Ein Antrag auf Anerkennung ist in der Regel für den Wechsel zwischen Studiengängen vorgesehen. In den folgenden Fällen ist kein Antrag auf Anerkennung notwendig oder möglich:
- Sie absolvieren ein Doppelstudium (Doppelstudium)
- Sie haben Anerkennungen aus einem Auslandssemester während Ihres TUM-Studiums (Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland)
- Sie studieren Master Robotics, Cognition, Intelligence (Studiengangskoordination)
- Sie studieren Master Computational Science and Engineering (Studiengangskoordination)
- Sie belegen Kurse der VHB (Virtuellen Hochschule Bayern)
- Die in Ihrem Studiengang verankert sind
- Bei denen eine Anmeldung zur Teilnahme in TUMonline möglich ist
- Bei denen Sie sich auch zur Prüfung über TUMonline anmelden
- Andere Module der VHB müssen im Einzelfall überprüft werden.
Aktualisierung des Anerkennungsprozesses
Der Ablauf des Anerkennungsprozesses wird derzeit aktualisiert.
Voraussichtlich wird der neue Antrag ab dem 09.04.2024 verfügbar sein. Bitte sehen Sie bis dahin davon ab, einen Antrag zu stellen und benutzen erst daraufhin den neuen Antrag.
Wann kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden
Sollten Sie bereits Prüfungsleistungen aus einem Vorstudium (andere Hochschule oder auch an der TUM) erbracht haben, die Module Ihres Studienplans an der TUM entsprechen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Beachten Sie folgende wichtigen Punkte:
- Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung im ersten Studienjahr (1. oder 2. Semester) stellen (Fristen)
- Sie können nur einen Antrag auf Anerkennung stellen (Fristen)
- Die Bearbeitung kann bis zu 6 Monate dauern (Bearbeitung)
- Sie müssen in dem Studiengang an der TUM immatrikuliert sein, in welchem Sie Module anerkennen lassen wollen1
Anerkennung von Leistungen aus dem Bachelorstudium für das Masterstudium:
- Wahlfächer im Master können nur durch Zusatzleistungen aus dem Bachelor anerkannt werden (Zusatzleistungen werden im Leistungsnachweis am Ende gesondert gelistet)
- Pflichtfächer im Master können auch durch schon im Bachelor eingebrachte Leistungen anerkannt werden.
1Da das Anerkennungsverfahren sehr aufwändig ist, können vor der Immatrikulation keine Anerkennungsanträge geprüft werden.
Ablauf einer Anerkennung
Eine Anerkennung läuft wie folgt ab:
- Sie bereiten alle Dokumente wie oben beschrieben vor
- Sie drucken alle Dokumente aus
- Sie geben alle Dokumente vollständig in einer Anerkennungssprechstunde ab
- Ihr Antrag wird von der Studienfachberatung bearbeitet
- Sie stellen bei Bedarf weitere Unterlagen bereit
- Ihre anerkannten Leistungen werden in ihrem Leistungsnachweis eingetragen
Abhängig von der Anzahl an anerkannten ECTS, kann es zu einer Hochstufung kommen.
Weiterführende Informationen
Pro Studiengang darf nur ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Der Antrag sollte möglichst früh nach der Immatrikulation an der TUM eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist. Bei der Planung stehen Ihnen unsere Studienberaterinnen gerne zur Seite. Spätestens bis Ende Ihres ersten Studienjahres an der TUM muss der Antrag auf Anerkennung gestellt werden1. Dieses erste Jahr bezieht sich auf das Studium, für welches die Anerkennung beantragt wird.
Ausnahme: Im Bachelor Informatik können Sie auch noch im 3. Semester einen (möglicherweise zweiten) Antrag auf Anerkennung im Anwendungsfach stellen.
1In der APSO steht in §16 Abs 4 Satz 3: Ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus früheren Studien kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studienjahres an der Technischen Universität München beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu 6 Monate dauern. Bitte fragen Sie in dieser Zeit nicht nach dem Status Ihrer Anerkennug nach, da dies nicht zu einer schnelleren Bearbeitung führen wird. Dies ist nur mehr Aufwand und kann zu einer längeren Bearbeitungszeit führen.
Wir werden ihnen aber eventuell Nachfragen zu Ihrem Antrag stellen. Falls wir weitere Dokumente benötigen, schicken Sie bitte möglichst ausführliche Informationen und Antworten.
Sie werden von uns benachrichtigt, wenn ihr Antrag auf Anerkennug von uns fertig bearbeitet wurde. Nach dieser Nachricht, kann es aber noch einige Zeit dauern, bis Sie Ihre Leistungen eingetragen werden. Im Falle einer Anerkennung innerhalb der TUM werden keine solche Benachrichtigungen verschickt, sofern alle Leistungen anerkannt werden. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in Ihren Leistungsnachweis. Falls die Leistungen nicht eingetragen werden, melden Sie sich nochmals bei uns.
Sollten Ihnen für einen Studiengang Leistungen von mindestens 30 ECTS-Punkten anerkannt werden, werden Sie um ein oder mehrere Fachsemester hoch gestuft. Die Hochstufung erfolgt bei folgenden Grenzen:
- Anerkennung von Leistungen im Umfang von 30-51 Credits ⇒ Hochstufung um 1 Fachsemester
- Anerkennung von Leistungen im Umfang von 52-81 Credits ⇒ Hochstufung um 2 Fachsemester
- Anerkennung von Leistungen im Umfang von 82-111 Credits ⇒ Hochstufung um 3 Fachsemester
- Anerkennung von Leistungen im Umfang von 112-141 Credits ⇒ Hochstufung um 4 Fachsemester
- Anerkennung von Leistungen im Umfang von 142-172 Credits ⇒ Hochstufung um 5 Fachsemester
Es kann vorkommen, dass einzelne Module nicht anerkannt werden. Die häufigsten Gründe dafür sind:
- Das Modul ist nicht äquivalent zu einem Modul der TUM
- Sie haben sich bereits für das Modul zur Prüfung angemeldet
- Das Modul ist nicht in ihrem Studienplan
Anerkennungen von anderen Modulen müssen im Einzelfall überprüft werden. Module müssen in zu erwerbenden Kompetenzen, ECTS, Semesterwochenstunden äquivalent sein und dürfen keine wesentlichen inhaltlichen Unterschiede zu den im Studienplan verankerten Modulen aufweisen. Insbesondere bei fachlichen Lehrveranstaltungen ist dies bei Kursen der VHB nicht immer gegeben, wir empfehlen daher ausdrücklich nur die im Studienplan verankerten Module der VHB zu belegen. Bitte beachten Sie auch, dass eine Prüfung der Anrechenbarkeit von Modulen erst bei Vorliegen eines vollständigen Antrags auf Anerkennung erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen nach der Anmeldung zu einer Prüfung an der TUM dieses Modul nicht mehr anerkannt werden kann; planen Sie Ihr Studium also dementsprechend.1
1In der APSO steht in §24: An der Technischen Universität München nicht bestandene Prüfungen können nur an der Technischen Universität München wiederholt werden.
Bevor Ihnen Leistungen anderer Studien für ein Studium an der Fakultät für Informatik an der TUM anerkannt werden können, müssen Sie sich für den entsprechenden Studiengang an der TUM immatrikuliert haben. Da das Anerkennungsverfahren sehr aufwändig ist, können vor der Immatrikulation keine Anerkennungen geprüft und vorgenommen werden.
Sollten Sie ein Doppelstudium absolvieren gilt nicht der oben beschriebenen Ablauf. Beachten Sie bitte, dass die bestandenen Prüfungen, Pflicht- und Wahlmodule, nicht automatisch für beide Studiengänge eingebracht werden können. Bitte stellen Sie daher jedes Semester direkt nach Notenschluss einen formlosen Antrag auf Anerkennung bei Ihren Schriftführer:innen per E-Mail für alle Module, die Sie in dem jeweiligen Studiengang anerkannt bekommen wollen.