Abschlussarbeit und Abschluss des Studiums

Spezifische Informationen der einzelnen Professional Profiles

Allgemeine Informationen

Immatrikulationspflicht für Prüfungen und zur Abschlussarbeit

Studierende müssen zur Ablegung einer Modulprüfung (einschließlich Abschlussarbeit) immatrikuliert sein.

Für die Abschlussarbeit gilt nach § 18 Abs. 1 APSO, dass ein Studierender während der gesamten Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit (Bachelor's Thesis oder Master's Thesis) bis zum Tag der Abgabe im entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein muss. Dies gilt auch, wenn die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht vom Studierenden zu vertreten sind, verlängert wurde.

Für alle übrigen Prüfungen gehört jedoch die Zeit bis zur ersten Woche der Vorlesungszeit zur Prüfungsperiode des vorhergehenden Semesters. Somit müssen Studierende in dem Fall nur bis zum Ende des vorhergehenden Semesters immatrikuliert sein. Für Prüfungen, die bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche des neuen Semesters stattfinden, besteht keine Immatrikulationspflicht. Dies gilt auch für das in der Regel mit der Abschlussarbeit verbundene verpflichtende Kolloquium (Bachelor) oder den verpflichtenden Vortrag (Master). Studierende, die ihre Abschlussarbeit im vorhergehenden Semester abgegeben haben und das Kolloquium oder den Vortrag bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche halten, müssen dazu also nicht mehr immatrikuliert sein.

Bitte beachten Sie: Falls das Kolloquium oder der Vortrag nach Abgabe der Abschlussarbeit stattfindet und die letzte Leistung im Studiengang ist, dann ist der Tag des Kolloquiums bzw. des Vortrages auch das Datum des Zeugnisses (und nicht der Tag der Abgabe der Abschlussarbeit).