Anerkennung von Leistungen aus der Auslandsmobilität
Was sind Leistungen aus der Auslandsmobilität?
Während eines TUM CIT Studiums können Studierende einen Auslandsstudium absolvieren.
Die TUM und ihre Schools bieten ein großes Netzwerk an Partneruniversitäten an, an denen CIT Studierende ein bis zwei Semester studieren können. Die im Ausland erbrachten Leistungen können dann nach Absprache in den aktuellen TUM CIT Studiengang anerkannt werden; dies gilt auch für Leistungen aus selbstorganisierten Auslandssemestern ("Freemover") an gleichwertigen Universitäten.
Für alle Anträge auf Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland gilt:
Die Gasthochschule muss eine der TU München gleichwertige wissenschaftliche Hochschule sein. Die Leistungen müssen nach Art und Umfang zu den hiesigen Leistungen gleichwertig sein.
Achtung:
Leistungen aus dem Ausland während eines CIT Bachelorstudiums, welche für einen späteren TUM CIT Master anerkannt werden sollen, gelten als Vorleistung und können als solche während der Immatrikulation im Master beantragt werden!
Auf dieser Seite geht es nicht um Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen eines Vorstudiums erbracht haben, als Sie noch nicht an der TUM immatrikuliert waren. Informationen zu diesen Anerkennungen finden Sie unter Anerkennungen von Vorleistungen.
Was ist zu beachten?
Zur Anerkennung von Leistungen aus Ihrer Auslandsmobilität sind verschiedene Schritte erforderlich - einige davon bereits vor Ihrer Abreise.
Zu erledigen durch Sie (in Absprache mit den zuständigen Ansprechpersonen):
- Pre-Checks vor der Auslandsmobilität, zur inhaltlichen Überprüfung der Anerkennbarkeit
- Ggf. Anpassungen der Pre-Checks während der Auslandsmobilität (Ergänzungen, Korrekturen oder Streichungen)
- Einholung offizieller Informationen Ihrer Gastuni (z. B. Informationen zum Workload und Notensystem, sofern nicht im Transcript angegeben)
- Beantragung der Anerkennung über die Credit Transfer Application nach Ihrer Rückkehr (Update 21.08.2025: Technische Schwierigkeiten - Bitte beachten Sie die Informationen zur Antragstellung weiter unten)
Zu erledigen durch die Studiengangskoordination und das Team Anerkennung:
- Abgleich Ihres Antrags mit den Pre-Checks
- Umrechnung der Noten und Credits
- Eintragung der anerkannten Module in TUMonline
- Bei Bedarf Hochstufung des Fachsemesters
Der Antrag auf Anerkennung der Leistungen aus Ihrer Auslandsmobilität muss spätestens zum Ende des Semesters nach Ihrer Rückkehr gestellt werden.
(Ausnahme: Auslandsaufenthalt während des Bachelors mit Belegung von Modulen auf Master-Niveau, die für den Master anerkannt werden sollen. In dem Fall Pre-Check vor dem Auslandsaufenthalt, Beantragung der Anerkennung bis Ende des ersten Master-Semesters.)
Pre-Checks vor Ihrem Auslandsaufenthalt
Sie erstellen ein Studienprogramm, in dem alle Lehrveranstaltungen enthalten sind, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten.
Insbesondere die Wahlbereiche in den CIT Informatik Studiengängen bieten sich für fachliche, thematisch passende Anerkennungen an (siehe Studium im Ausland). Dies sind sogenannte freie Anerkennungen. Alternativ können auch Modulanerkennungen stattfinden für ausländische Kurse, die äquivalent zu konkreten TUM-Modulen sind.
Alle Informatik-Outgoings müssen Pre-Checks durchführen, auch Free Mover. Für die spätere Anerkennung, die Sie nach Ihrer Rückkehr beantragen, müssen Sie die Pre-Check-Nachweise mit einreichen.
Falls Sie allgemeine Fragen zur Planung Ihres Auslandsaufenthaltes haben, die sich nicht auf die Pre-Checks und Anerkennung beziehen, wenden Sie sich bitte an die Informatik Outgoing Koordinatorin.
Freie Anerkennungen sind in der Regel in den Fachprüfungsordnungen in §40 festgelegt. Hier wird geprüft, ob das anzuerkennende Fach den Anforderungen des Studiengangs entspricht und in sinnvollem Zusammenhang mit den Studieninhalten steht. Alle Studiengänge der CIT Informatik enthalten Wahlbereiche, in welche Anerkennungen möglich sind. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite zum Studium im Ausland. Die Prüfung führt die Koordination des jeweiligen Studiengangs durch.
Bitte nutzen Sie die Email-Vorlagen für einen Pre-Check (nächstes Akkordeon) für eine Kontaktaufnahme.
Für die Bestätigung muss jeder Auslandskurs folgende Voraussetzungen erfüllen:
- passt inhaltlich in die entsprechenden Wahlfachkataloge
- ist durch Bestehen einer angemessenen Prüfungsleistung abgeschlossen
- für Anerkennungen im Master: der Kurs / das Modul hat Master-Niveau (d.h. baut auf Bachelorwissen auf)
Das Erfüllen der genannten Voraussetzungen ist vom/von der Studierenden durch das Hochladen der Kursunterlagen bei den jeweiligen Ansprechpersonen zu belegen. Beispielhaft sind entsprechende notwendige Dokumente aufgeführt:
- Studienplan des Masterprogramms oder die Modulbeschreibung des Kurses
- Lernergebnisse, Syllabus/Gliederungsübersicht und Literaturliste des Moduls
- Leistungsnachweis: in der Regel das Transcript of Records des Auslandsaufenthalts
Die Unterlagen werden nur in Deutsch oder Englisch entgegengenommen. Bei anderen Sprachen wird um die Einreichung einer Übersetzung gebeten.
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungs- und Studienleistungen zu Fach-Modulen an der TUM sind die Modulverantwortlichen der TUM zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu mit dem Formular Bestätigung über die Gleichwertigkeit eines Kurses aus dem Auslandsstudium an die jeweiligen Modulverantwortlichen (siehe Modulkatalog), für die spätere, gesammelte Antragstellung im Formular Credit Transfer Application.
Bitte wenden Sie sich für einen Pre-Check an die zuständige Ansprechperson für die Koordination der Überfachlichen Grundlagen - Informatik für eine Anfrage zur Anerkennung in die entsprechenden ÜfG-Kompetenzbereiche.
Nutzen Sie dazu die Vorlage für einen Pre-Check an die ÜfG Koordination für die Anerkennung einer Leistung aus dem Ausland.
Als Orientierungshilfe können Sie eine Liste der bereits anerkannten Leistungen von ausländischen Universitäten (Stand: Dezember 2023) einsehen. Falls sich das ausländische Modul zwischenzeitlich nicht geändert hat und das Modul in Ihr Curriculum passt, kann es folglich anerkannt werden. Bitte beachten Sie die dazugehörigen Anmerkungen in der Liste!
Die Pre-Checks dienen dazu, vor Abreise an die Gastuniversität so weit wie möglich abgesicherte Vereinbarungen über das Studienvorhaben zu erhalten. In einigen Fällen lassen sich relevante Informationen erst nach Ihrer Ankunft vor Ort einholen. In dem Fall können die Pre-Checks während Ihres Aufenthaltes an der Gastuniversität anpassen oder korrigieren lassen. Details zum Pre-Check-Prozess finden Sie weiter oben.
Zur Anfertigung der Pre-Checks müssen die folgenden Vorlagen verwendet werden:
Für die Kontaktaufnahme sind die oben verlinkten Vorlagen zu verwenden!
Freie Anerkennungen (außer überfachliche Grundlagen): Studiengangskoordination
- Bachelor Informatik: Wolfgang Wörndl
- Bachelor Wirtschaftsinformatik: Jana Vatter
- Bachelor Informatik: Games Engineering: Sven Liedtke
- Master Informatik: Wolfgang Wörndl
- Master Information Systems (Wirtschaftsinformatik): Markus Ewert
- Master Informatik: Games Engineering: Georg Groh
- Master Data Engineering and Analytics: Alexander Beischl
- Master Robotics, Cognition, Intelligence: Alexander Lenz
Freie Anerkennungen in den überfachlichen Grundlagen: Koordination überfachliche Grundlagen
- Für Anerkennungen in den überfachlichen Grundlagen kontaktieren Sie Tom Wollschläger
Modulanerkennungen: Modulverantwortliche
- Zur Prüfung äquivalenter Module kontaktieren Sie die Modulverantwortliche bzw. den Modulverantwortlichen
- Siehe Angabe in der jeweiligen Modulbeschreibung in TUMonline
Achtung:
Für die folgenden Studiengänge gelten andere Prozesse. Informieren Sie sich zu Prozessen und Ansprechpersonen bitte auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge.
Eventuelle Anpassungen der Pre-Checks während Ihres Auslandsaufenthaltes
Jede Änderung des Studienprogramms oder weitere Informationen zu den Veranstaltungen sollten zu Dokumentationszwecken direkt per E-Mail besprochen werden. Bitte nutzen Sie dazu die Email-Vorlagen (siehe oben) für einen Pre-Check oder ggf. die Bestätigung über die Gleichwertigkeit zu einem TUM Modul (1:1).
Beantragung der Anerkennung nach Ihrer Rückkehr
Wichtige Information zur Antragstellung (Stand 01.09.2025)
Aufgrund technischer Schwierigkeiten ist die Antragstellung über die Credit Transfer Application aktuell nicht möglich. Bitte befolgen Sie den unten beschriebenen Antragsprozess mit Einreichung eines PDF-Formulars via E-Mail.
Hinweis zu bereits eingereichten Online-Anträgen:
- Studierende können sich derzeit nicht in die Credit Transfer Application einloggen.
- Wir können Ihre Antragsdaten jedoch im Backend einsehen und bearbeiten die Anträge weiter.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie den Antrag auf Anerkennung. Sie müssen nicht zwingend für alle Module, die Sie an der Gasthochschule belegt haben, die Anerkennung beantragen. Beachten Sie bei der Entscheidung jedoch ggf. bestehende Anforderungen des Programms, an dem Sie teilgenommen haben.
Aufgrund der Vielzahl der Anträge kann der Anerkennungsprozess 6 Monate oder länger in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung und reichen Ihren Antrag ein, sobald Sie das offizielle Transcript of Records der Gasthochschule vorliegen haben.
Zur Antragstellung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Pre-Check Nachweise für alle Module, die Sie beantragen möchten
- Den finalen Leistungsnachweis der Gasthochschule (Transcript of Records)
- Sofern nicht im Transcript of Records ausgewiesen
- Offizielle Informationen der Gasthochschule zum Workload und zum Notensystem
- Sofern die Unterlagen nicht in englischer oder deutscher Sprache vorliegen: Übersetzungen
Aufgrund technischer Schwierigkeiten ist die Online-Antragstellung über die Credit Transfer Application derzeit nicht möglich und die Antragstellung erfolgt über ein Antragsformular.
- Sie laden das Antragsformular herunter und tragen Ihre persönlichen Angaben, Informationen zur Gasthochschule und diejenigen Module, die Sie anerkannt haben möchten, darin ein
- Sie sammeln die im Antragsformular benannten zusätzlichen Dokumente
- Sie speichern alle erforderlichen Dokumente, inklusive des Antragsformulars, als PDF-Datei und verwenden die folgenden Dateinamenmuster:
- Outgoing_Recognition_YourMatriculationNumber_Application (einschließlich der angehängten Liste der beantragten Kurse)
- Outgoing_Recognition_YourMatriculationNumber_Transcript
- Outgoing_Recognition_YourMatriculationNumber_Pre-Checks
- Outgoing_Recognition_YourMatriculationNumber_FurtherInformation
- Die Dateien senden Sie mit dem Betreff “Outgoing Recognition – Ihr Name” an recognitions-in.asa(at)xcit.tum.de
Bearbeitung des Antrags
Aufgrund der Vielzahl an Anträgen, die leider nicht mit den Pre-Checks übereinstimmen, findet immer ein Abgleich statt.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag in der Credit Transfer Application zurückgesetzt wird, falls Unterlagen oder Angaben fehlen, oder die beantragten Module nicht mit den Pre-Checks übereinstimmen. Der Antrag muss dann neu eingereicht werden.
Falls Sie unsicher sind und/ oder Fragen haben, kommen Sie bitte vor der Einreichung des Antrags auf Anerkennung auf uns zu.
Notenumrechnung
Es werden in der Regel die Bestehensnoten der Gastuniversität gleichmäßig auf die TUM-Noten 1,0 - 4,0 gemäß der Modifizierten Bayerischen Formel abgebildet. Auskunft gibt das Team Anerkennungen.
Creditumrechnung
Falls keine ECTS-Credits auf dem Transcript of Records (= ausländischen Leistungsnachweis) ausgewiesen sind, muss der Workload bestimmt werden. Bitte liefern Sie hierzu alle Anhaltspunkte Ihrer Gastuniversität, die Sie finden können, z.B. Anzahl der Units, die ein Vollzeitstudent im Jahr an der Gastuniversität absolvieren soll. Wenn Sie noch Fragen dazu haben, sprechen Sie am besten vor Verlassen der Gastuniversität mit dem Team Anerkennungen, damit noch fehlende Informationen vor Ort eingeholt werden können.
Als letzter Schritt im Anerkennungsprozess werden die anerkannten Module in TUMonline eingetragen.
Sofern erforderlich, beantragen wir auch die Hochstufung des Fachsemesters beim Immatrikulationsamt. Eine Hochstufung muss erfolgen, wenn nach einem Beurlaubungssemester Leistungen im Umfang von mehr als 30 Credits anerkannt werden.
Ab dem Zeitpunkt der Beantragung Ihrer Anerkennung über die Credit Transfer Application dauert das Anerkennungsverfahren in der Regel 4-6 Monate. Je nach Sachverhalt und Antragsaufkommen kann es auch erheblich länger dauern.
Reichen Sie Ihren Antrag daher schnellstmöglich ein, sobald Sie das offizielle Transcript of Records erhalten haben.
Wir bitten darum, von Anfragen zum Beabeitungsstand abzusehen, da durch den zusätzlichen Aufwand die Bearbeitung für alle weiter verzögert wird.
In wirklich dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte das Team Anerkennungen. Dringende Fälle sind beispielsweise:
- die Anerkennungen sind die letzten Leistungen, die zum Studienabschluss fehlen
- der Studienfortschritt wird ohne die anerkannten Leistungen nicht erreicht
- der Nachweis der Anerkennungen muss für ein Stipendium vorgelegt werden
Ein Hinweis zu Ihrer Studienplanung während der Bearbeitung des Antrags:
Sofern Ihr Antrag mit den Pre-Checks übereinstimmt - inhaltlich also bereits abgesprochen ist - und keine kritischen formalen Gründe gegen eine Anerkennung sprechen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Antrag genehmigt wird. Eine längere Bearbeitungsdauer sollte Ihre Studienplanung daher nicht beeinträchtigen.