Stipendien: Ihr Auslandsstudium finanzieren

Sie haben eine Zusage für ein Auslandsstudium an Ihrer Wunschuniversität erhalten und fragen sich nun, wie Sie Ihren Aufenthalt am besten finanzieren? Dieses Thema ist für viele Studierende besonders wichtig. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Informationen zu Fördermöglichkeiten zusammen.
Stipendien für alle Fachbereiche
Das TUM Global & Alumni Office bietet Studierenden aller Fachbereiche der TUM School of Computation, Information and Technology zahlreiche Stipendienprogramme an, die Studienaufenthalte und Praktika innerhalb Europas oder auch weltweit ermöglichen. Zusätzlich stellt es alle wichtigen Informationen zu Stipendien externer Anbieter bereit.
Stipendien im Fachbereich Electrical and Computer Engineering
Studierende im Fachbereich Electrical and Computer Engineering haben die Möglichkeit, sich auf eines oder mehrere der folgenden Stiftungsstipendien zu bewerben:
- Walter Gademann Stiftung
- Heinrich und Lotte Mühlfenzl-Stiftung
- Lothar und Sigrid Rohde-Stiftung
Die Stiftungen unterstützen vorrangig außereuropäische Auslandsaufenthalte für maximal sechs Monate. Für alle drei Stipendien gelten die nachfolgenden Anforderungen und Fristen:
- Überdurchschnittliche Studienleistungen
- Soziales Engagement innerhalb und/oder außerhalb der Hochschule
Die Bewerbungsfrist endete für alle Stiftungsstipendien am 30.04.2025.
Bitte senden Sie alle Unterlagen als eine PDF-Datei per E-Mail an Heike Roth.
- Kurze Beschreibung des geplanten Auslandsaufenthalts (max. eine DIN A4 Seite) mit Angaben zu Studieninhalten, Dauer, Ort und (persönlichen) Zielen
- Kurzer Lebenslauf mit Angaben zur schulischen Ausbildung und zu beruflichen Tätigkeiten
- Beschreibung der außerfachlichen Aktivitäten im sozialen Umfeld und/oder Hochschulbereich
- Aktueller Notenauszug
- Kostenaufstellung mit Angaben zu weiteren Fördermitteln (z.B. BAföG, Stipendien, Eltern, Darlehen etc.)
- Verpflichtungserklärung über die Einreichung eines Kurzberichts innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Ausland und Einwilligung zur Datenverarbeitung
Bitte geben Sie auch eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Bitte beachten Sie: Studierende können nur einmal gefördert werden. Auf die Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Eine Rückforderung des Stipendiums ist möglich, wenn der Kurzbericht nicht fristgerecht der Hochschule vorliegt.