Prüfungen in der Elektrotechnik und Informationstechnik
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Prüfungen im Bachelor und Master Elektrotechnik und Informationstechnik (EI), Master Communications and Electronics Engineering (MSCE), Master Neuroengineering (MSNE) und Master Microelectronics and Chip Design (MSMCD).
Bei individuellen Anliegen bezüglich Ihrer Prüfungen oder Ihres Studiums, wenden Sie sich gerne an die Schriftführung des Bachelor- bzw. Master-Prüfungsausschusses.
Anmeldezeitraum für Prüfungen im Sommersemester 2026: 18.05.2026 bis 30.06.2026
Die Anmeldung zu den Prüfungen im Bachelor EI (Ausnahme Grundlagen- und Orientierungsprüfungsmodule), Master EI, MSCE, MSNE und MSMCD erfolgt in TUMonline. Alle Studierenden sind selbst für eine rechtzeitige Anmeldung verantwortlich.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung folgende Hinweise:
- Der Anmeldezeitraum gilt für alle Prüfungen im Erstversuch sowie für alle Wiederholungsprüfungen.
- Die Anmeldung gilt auch für Praktika, Seminare, Module der fächerübergreifenden Ingenieurqualifikation, Module der außerfachlichen Ergänzung etc.
- Für einzelne Praktika gelten andere Anmeldefristen, die Sie in TUMonline oder auf den Webseiten der Lehrstühle / Professuren finden.
- Bei Modulen anderer Schools / Fakultäten gelten ggf. abweichende Anmeldefristen.
- Ausnahme im Bachelor EI, Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP):
- Alle Studierenden, die offene GOP-Prüfungen haben, werden hierfür automatisch angemeldet.
- Alle Studierenden im ersten und zweiten Fachsemester müssen sich folglich nicht zu den GOP-Prüfungen anmelden.
- Studierende in höheren Fachsemestern, die ihr Joker-Modul offen haben, werden auch hierfür automatisch angemeldet.
Bitte beschränken Sie sich bei der Anmeldung auf die Prüfungen, die Sie tatsächlich mitschreiben möchten. Nachmeldungen sind nicht möglich. Bei Rückfragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an bsei.asa@xcit.tum.de oder msei.asa@xcit.tum.de. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Prüfungen!
Bitte beachten Sie: Die Prüfungszeitpläne sind vorläufig, Änderungen vorbehalten.
Die Schriftführung des Bachelor-Prüfungsausschusses ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten im Bachelor EI. Bei ihr sind sie richtig, wenn Sie beispielsweise Fragen zum Studienfortschritt haben, in Verzögerung mit Fristen geraten, länger erkrankt sind oder Belastungen haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirken.
Vorsitzender: Prof. Dr. Gabriele Schrag
Schriftführerin: Dr. Franziska Brändle
Stellvertreterin: Michaela Heinrich
Schriftführersprechstunde:
Die Schriftführersprechstunde findet im Sommersemester 2026 stets mittwochs zwischen 13 und 14 Uhr im Raum N2150 statt. Am Mittwoch 6. Mai wird die Sprechstunde verlängert, sie findet an dem Tag zwischen 12 und 14 Uhr statt.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine offene Sprechstunde handelt und planen Sie Wartezeiten ein. Eventuelle Änderungen der Sprechzeiten werden über diese Seite bekannt gegeben.
Kontakt: bsei.asa@xcit.tum.de
Die im Bachelor EI gültigen Prüfungsordnungen finden Sie auf der Studiengangsseite unter Prüfungen und Ordnungen.
Sollten Sie an einer chronischen Erkrankung oder einer Beeinträchtigung leiden, die sich auf Ihr Studium auswirkt, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Dieser findet in der Regel in Prüfungen Anwendung, zum Beispiel in Form einer Schreibzeitverlängerung. Aber auch andere Ausgleiche sind möglich.
Nähere Informationen zum Nachteilsausgleich an der TUM finden Sie über TUM: Studienorganisation und Prüfungen - Nachteilsausgleich
Bitte beachten Sie: Sollten Sie für den Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik für die Prüfungen im Sommersemester 2026 einen Nachteilsausgleich beantragen, so ist dieser bis spätestens 8. Juni 2026 zu beantragen. Die Beantragung erfolgt über das auf oben genannter Seite hinterlegte Antragsformularan folgende E-Mail Adresse bsei.asa[at]xcit.tum.de
Bei Fragen zum Nachteilsausgleich wenden Sie sich gerne ebenfalls an bsei.asa[at]xcit.tum.de oder besuchen gerne die Schriftführersprechstunde vom Bachelor Prüfungsausschuss.
Die Schriftführung des Master-Prüfungsausschusses ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten im Master EI, MSCE, MSNE und MSMCD.
Vorsitzende: Prof. Eva Weig
Schriftführerin: Benita Paraschoudis
Stellvertreterin: Iris Schachtner
Schriftführersprechstunde:
Donnerstags, 14:00 bis 15:00 Uhr
Raum N2149 oder online via Teams
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine offene Sprechstunde handelt und planen Sie Wartezeiten ein. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Kontakt:
E-Mail: msei.asa@xcit.tum.de
Tel.: +49 89 289 28295
Die im Master EI gültigen Prüfungsordnungen finden Sie auf der Studiengangsseite unter Prüfungen und Ordnungen.
Im Falle eines Streiks im öffentlichen Nahverkehr finden alle Prüfungen wie geplant statt. Ein Prüfungsrücktritt ist in der Regel nicht möglich.
Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dazu müssen Sie darlegen können, dass ein rechtzeitiges Erscheinen zur Prüfung für Sie objektiv nicht möglich oder nicht zumutbar war. Bitte dokumentieren Sie für einen solchen Fall Ihre individuellen Umstände, z.B. mögliche (aber unzumutbare) alternative Verbindung oder eine krankheitsbedingte Einschränkung, die eine Anreise aufgrund des Streiks unmöglich macht.
Sollte die TUM für alle Studiengänge im Falle eines Streiks eine andere als die hier dargestellte Regelung erlassen, hat diese Vorrang.
Rücktritt von Prüfungen im Bachelor und Master EI
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Fehlen Sie bei einer GOP-Prüfung und reichen kein gültiges Attest ein, gilt diese Prüfung als angetreten und nicht bestanden.
- Nicht-Teilnahme an einer Prüfung aufgrund einer Erkrankung:
Sollten Sie bei einer oder mehreren GOP-Prüfungen erkrankt sein, können Sie mit einem Attest Ihres behandelnden Arztes einen Rücktritt beantragen.
Wichtig ist hierbei, dass sich das Attest auf den Tag der Prüfung bezieht und die Prüfungsunfähigkeit nachvollziehbar erläutert wird. Die Anforderungen an ein gültiges Attest finden Sie unter TUM – Atteste kurz zusammengefasst. Bitte beachten Sie hier insbesondere den Punkt “Welche Informationen muss das ärztliche Attest beinhalten?”.
- Nicht-Teilnahme an einer Prüfung aufrund weiterer nicht selbst verschuldeter Umstände:
Es werden nur Gründe anerkannt, die Sie nicht selbst zu vertreten haben. Dazu gehören neben einer Erkrankung auch ein Unfall oder ein Todesfall innerhalb der Familie. Weitere Gründe sind möglich.
Falls unklar ist, ob ein Grund anerkannt werden kann, ist dies rechtzeitig vor dem Prüfungstermin mit der Schriftführung des Bachelor-Prüfungsausschusses zu klären. Sollte das Ereignis erst am Tag der Prüfung eintreten, schreiben Sie uns bitte unverzüglich (am Tag der Prüfung) eine E-Mail an bsei.asa@xcit.tum.de.
- Prüfungsabbruch
Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich (am selben Tag) ein Arzt aufzusuchen, um sich die Erkrankung attestieren zu lassen.
- Teilnahme an Prüfung trotz Erkrankung oder bereits eingereichtem Attest:
Legen Sie eine Prüfung ab, obwohl Sie einen Rücktrittsantrag eingereicht haben, wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Nehmen Sie trotz schlechter gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis dieses Zustandes an einer Prüfung teil, so können Sie diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen. In beiden Fällen zählt die Prüfung, auch wenn Sie nicht bestanden wurde.
Bei Unklarheiten oder Fragen zum Thema Prüfungsrücktritt wenden Sie sich bitte an bsei.asa@xcit.tum.de.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit von einer Prüfung zurücktreten müssen, gehen Sie wie folgt vor:
Sie gehen am Tag der Prüfung zu Ihrem behandelnden Arzt und lassen sich Ihre Erkrankung bestätigen (Attest). Bitte beachten Sie: Es werden keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptiert.
Das Attest muss den Tag der Prüfung umfassen und es muss klar daraus hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter TUM – Atteste unter „Welche Informationen muss das ärztliche Attest beinhalten?“.
Sollten Sie länger erkrankt sein, lassen Sie sich dies bitte attestieren.
Das Attest reichen Sie bitte im Original ein und erstellen Sie für sich selbst eine Fotokopie.
Außerdem legen Sie ein formloses Schreiben bei, in dem Sie folgende Angaben machen:
- Datum
- Name und Anschrift
- Matrikelnummer
- Titel der versäumten Prüfung(en) mit Prüfungsdatum
Alternativ zu diesem formlosen Schreiben können Sie das Formular zum Prüfungsrücktritt verwenden.
Das Attest im Original und das Schreiben reichen Sie bitte innerhalb von 5 Werktagen ein – entweder per Post (Poststempel zählt) an
TUM
Bachelor-Prüfungsausschuss EI
z. Hd. Frau Sabine Mühlthaler
Arcisstr. 21
80333 München
oder werfen Sie es in den Briefkasten von Raum N2149 (ASA EI, Theresienstraße 90, 2. Etage).
Gerne können Sie uns Ihr Attest auch per E-Mail an bsei.asa@xcit.tum.de senden und das Attest im Original einreichen. Das Attest im Original benötigt der Prüfungsausschuss in jedem Fall.
Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung Ihres Attests einige Tage in Anspruch nehmen kann. Warten Sie mindestens eine Woche, bevor Sie nach dem Stand der Bearbeitung fragen.
Sollten Sie nicht erkrankt sein und dennoch unverschuldet an einer Prüfung nicht teilnehmen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an bsei.asa@xcit.tum.de.
Sollten Studierende ab dem 3. Fachsemester an mehreren Prüfungen nicht teilnehmen können und der Grund für diese Nichtteilnahme nicht selbst verschuldet sein, wird dazu geraten, einen Antrag auf Prüfungsrücktritt mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Diese Nachweise können verwendet werden, wenn Sie aufgrund dieser nicht selbst verschuldeten Umstände zu einem späteren Zeitpunkt in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle geraten. Bei einem solchen Konflikt können Sie beim Bachelor-Prüfungsausschuss einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Der Bachelor-Prüfungsausschuss prüft diese Anträge individuell und entscheidet auf Grundlage der Nachweise, ob die Fristverlängerung gewährt werden kann. Eine gewährte Fristverlängerung verlängert die maximale Studiendauer um ein Semester.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Schriftführung des Bachelor-Prüfungsausschusses.
Sollten Studierende an mehreren Prüfungen nicht teilnehmen können und der Grund für diese Nichtteilnahme nicht selbst verschuldet sein, wird dazu geraten, einen Antrag auf Prüfungsrücktritt mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Diese Nachweise können verwendet werden, wenn Sie aufgrund dieser nicht selbst verschuldeten Umstände zu einem späteren Zeitpunkt in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle geraten. Bei einem solchen Konflikt können Sie beim Master-Prüfungsausschuss einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Bei Genehmigung der Fristverlängerung haben Sie mehr Zeit, um Ihre Prüfungen erfolgreich abzuschließen.
Bitte beachten Sie zwei Schritte beim Prüfungsrücktritt:
- Schriftlichen Rücktrittsantrag unverzüglich per E-Mail stellen (am selben Tag der Prüfung)
- Nachweis vorlegen: im Falle einer Erkrankung ärztliches Attest, im Falle eines anderen nicht selbst verschuldeten Ereignisses einen anderen Nachweis
Wie ist der Rücktritt einzureichen?
Der Rücktrittsantrag muss unter Beilegung des Nachweises formlos schriftlich unter Angabe von
- Matrikelnummer
- Datum
- versäumte Prüfung(en) mit Datum
- Versäumnisgrund
per Email an msei.asa@xcit.tum.de gestellt werden.
Gründe für Prüfungsrücktritte:
Es werden nur Gründe anerkannt, die der Kandidat nicht selbst zu vertreten hat. Dazu gehören zum Beispiel: Krankheit, Unfall, Todesfall innerhalb der Familie.
Ist unklar, ob ein Grund anerkannt werden kann, ist dies rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in der Schriftführersprechstunde des Master-Prüfungsausschusses abzuklären.
Wenn eine Prüfung mitgeschrieben wird:
Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich (am selben Tag) ein Rücktrittsantrag per E-Mail einzureichen. Weiterhin ist ein Arzt aufzusuchen, um sich exakt für den Prüfungstag ein Attest ausstellen zu lassen, das im Nachgang eingereicht wird.
Legen Sie eine Prüfung ab, obwohl Sie einen Rücktrittsantrag eingereicht haben, so wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Nehmen Sie trotz schlechter gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis dieses Zustandes an einer Prüfung teil, so können Sie diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen.
Bei Unklarheiten oder Fragen zum Thema Prüfungsrücktritt wenden Sie sich bitte an msei.asa@xcit.tum.de.