Prüfungen in der Elektrotechnik und Informationstechnik
Prüfungsanmeldung
Anmeldezeitraum für Prüfungen im WiSe 2025/26: 17.11.2025 - 15.01.2026
Die Anmeldung zu den Prüfungen im Bachelor EI (Ausnahme GOP-Module), Master EI, MSCE, MSMCD und MSNE erfolgt in TUMonline. Alle Studierende sind selbst für eine rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen verantwortlich.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung folgende Punkte:
- der Anmeldezeitraum gilt für alle Prüfungen im Erstversuch sowie für alle Wiederholungsprüfungen
- die Anmeldung gilt auch für Praktika, Seminare, FIQ-Module, Module der außerfachlichen Ergänzung etc.
- für einzelne Praktika gelten andere Anmeldefristen, diese finden Sie in TUMonline oder auf den Webseiten der Lehrstühle / Professuren
- bei Modulen von anderen Schools / Fakultäten können abweichende Anmeldefristen gelten
- Ausnahme im Bachelor EI - GOP-Prüfungen: Alle Studierende, die offene GOP-Prüfungen haben, werden hierfür automatisch angemeldet. Alle Studierende im 1. und 2. Fachsemester müssen sich folglich nicht zu den GOP-Prüfungen anmelden. Studierende in höheren Semestern, die ihr Joker-Modul offen haben, werden auch hierfür automatisch angemeldet.
Bitte beschränken Sie sich bei dieser Anmeldung nur auf die Prüfungen, die Sie tatsächlich mitschreiben möchten.
Nachmeldungen sind leider nicht möglich.
Bei Rückfragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an bsei.asa(at)xcit.tum.de oder msei.asa(at)xcit.tum.de
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Prüfungen!
Prüfungszeitpläne Sommersemester 2025
- Bachelor EI GOP Sommersemester 2025 Prüfungsplan
- Bachelor EI Pflichtprüfungen Sommersemester 2025 Prüfungsplan
- Abschlussklausuren Bachelor EI, Master EI, MSCE Sommersemester 2025
- Wiederholungsprüfungen Bachelor EI, Master EI, MSCE Sommersemester 2025
Prüfungszeitpläne Wintersemester 2025/26
ACHTUNG! Prüfungszeitpläne sind vorläufig, Änderungen vorbehalten!
- Bachelor EI GOP Wintersemester 2025/26 Prüfungsplan
- Bachelor EI Pflichtprüfungen Wintersemester 2025/26 Prüfungsplan
- Abschlussklausuren Bachelor EI, Master EI, MSCE, MSMCD Wintersemester 2025/26
- Wiederholungsprüfungen Bachelor EI, Master EI, MSCE, MSMCD Wintersemester 2025/26
Bachelor-Prüfungsausschuss
Zuständig für Prüfungsangelegenheiten im Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie beispielsweise Fragen zum Studienfortschritt haben, in Verzögerung mit Fristen geraten, länger erkrankt sind oder Belastungen haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirken.
Vorsitzender: Prof. Dr. Gabriele Schrag
Schriftführerin: Dr. Franziska Brändle
Stellvertreterin: Dipl.-Soz. Michaela Heinrich
Schritführersprechstunde
Im Wintersemester 2025/26 findet die Sprechstunde dienstags 12 - 13 Uhr im Wechsel in Präsenz und Online statt:
- 14. Oktober 2025: in Präsenz im N2150
- 21. Oktober 2025: Online (siehe untenstehender Zoom-Link)
- 28. Oktober 2025: in Präsenz im N2150
- 04. November 2025: Online (siehe untenstehender Zoom-Link)
- 11. November 2025: in Präsenz im N2150
- 18. November 2025: Online (siehe untenstehender Zoom-Link)
- 25. November 2025: in Präsenz im N2150
- 02. Dezember 2025: Online (siehe untenstehender Zoom-Link)
- 09. Dezember 2025: in Präsenz im N2150
- 16. Dezember 2025: Online (siehe untenstehender Zoom-Link)
- 06. Januar 2026: in Präsenz im N2150
- 13. Januar: Online (siehe untenstehender Zoom-Link)
- 20. Januar 2026: in Präsenz im N2150
- 27. Januar 2026: Online (siehe untenstehender Zoom-Link)
- 03. Februar 2026: in Präsenz im N2150
Zoom-Link für die Online Sprechstunde:
https://tum-conf.zoom-x.de/j/61808592026?pwd=UDLU87SboPgi8DkzafvIflWnAbfIuK.1
Meeting-ID: 618 0859 2026
Kenncode: 914559
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Schriftführersprechstunde um eine offene Sprechstunde handelt und planen etwas Wartezeit ein.
Kontakt:
bsei.asa(at)xcit.tum.de
Die im Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik gültigen Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Master-Prüfungsausschuss
Zuständig für Prüfungsangelegenheiten im MSc Elektrotechnik und Informationstechnik, MSc Communications and Electronics Engineering, MSc Neuroengineering and MSc Microelectronics and Chip Design
Vorsitzende: Prof. Dr. rer. nat. Eva Weig
Schriftführerin: Dipl.-Ing. Benita Paraschoudis
Stellvertreterin: Iris Schachtner M.A.
Schriftführer-Sprechstunde:
Bitte beachten Sie folgende Änderungen:
- In der Woche vom 20. bis 24.10.2025 entfällt die Schriftführersprechstunde!
- Die Sprechstunde in der Woche vom 27. bis 31.10.2025 findet am Mittwoch, den 29.10.2025, zwischen 14 und 15 Uhr statt.
Donnerstags 14:00-15:00 Uhr
vor Ort im N2149 (https://nav.tum.de/room/0101.02.149 )
oder per Zoom (Meeting-ID: 646 8327 6934, Kenncode: 789326)
Bitte beachten Sie, dass es sich um einen offene Sprechstunde handelt und planen Sie gegebenenfalls etwas Wartezeit ein.
Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an msei.asa(at)xcit.tum.de.
Kontakt:
msei.asa(at)xcit.tum.de
Tel.: +49 89 289 28295
Die im Master Elektrotechnik und Informationstechnik gültigen Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Rücktritt von Prüfungen im Bachelor und Master Elektrotechnik und Informationstechnik
Folgende Regelungen sind gültig
Fehlen Sie bei einer GOP-Prüfung und reichen KEIN gültiges Attest ein, gilt diese Prüfung als angetreten und nicht bestanden.
Nicht-Teilnahme an einer Prüfung aufgrund einer Erkrankung:
- Sollten Sie bei einer oder mehreren GOP-Prüfungen erkrankt sein, so können Sie jeweils mit einem Attest Ihres behandelnden Arztes (in der Regel Hausarzt) einen Rücktritt beantragen. Sollten Sie länger erkrankt sein, können Sie mit einem Attest von mehreren Prüfungen zurücktreten. Wichtig ist hierbei, dass sich das Attest auf den Zeitraum bezieht, in dem diese Prüfungen liegen.
- Corona gilt mittlerweile als eine normale Erkrankung: Sie brauchen daher auch hierfür ein ärztliches Attest, ein Corona-Test allein ist nicht ausreichend.
Nicht-Teilnahme an einer Prüfung aufrund weiterer nicht selbst verschuldeter Umstände:
Es werden nur Gründe anerkannt, die der Kandidat nicht selbst zu vertreten hat. Dazu gehören neben einer Erkrankung beispielsweise auch ein Unfall oder ein Todesfall innerhalb der Familie. Auch weitere Gründe sind möglich.
Ist unklar, ob ein Grund anerkannt werden kann, ist dies rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in der Schriftführersprechstunde des Bachelor-Prüfungsausschusses abzuklären. Sollte das Ereignis erst am Tag der Prüfung auftreten, schreiben Sie uns bitte unverzüglich (am Tag der Prüfung) eine E-Mail an bsei.asa(at)xcit.tum.de
Prüfungsabbruch:
Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich (am selben Tag) ein Arzt aufzusuchen, um sich die Erkrankung attestieren zu lassen.
Teilnahme an einer Prüfung trotz Erkrankung oder bereits eingereichtem Attest:
- Wird, obwohl ein Rücktrittsantrag eingereicht wurde, eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Nimmt ein Kandidat trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines Zustandes an einer Prüfung teil, so kann er diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen.
→ In beiden Fällen zählt die Prüfung, auch wenn Sie nicht bestanden wurde.
Das Vorgehen zur Einreichung des Attests wird im nächsten Punkt “Wie ist ein Attest im Bachelor EI einzureichen?” erläutert.
Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema Prüfungsrücktritt bestehen, wenden Sie sich bitte an bsei.asa(at)xcit.tum.de
Wenn Sie aufgrund von Krankheit von einer Prüfung zurücktreten müssen, ist das Vorgehen wie folgt:
- Sie gehen am Tag der Prüfung zu Ihrem behandelten Arzt (in der Regel Hausarzt) und lassen sich Ihre Erkrankung bestätigen (Attest)
ACHTUNG: Es werden keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptiert - Dieses Attest muss den Tag der Prüfung umfassen UND aus dem Attest muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können. Nähere Informationen darüber, welche Angaben ein Attest beinhalten muss, finden Sie auf der TUM Seite zum Thema Attest → “Welche Informationen muss das ärztliche Attest beinhalten?”.
- Sollten Sie länger erkrankt sein, lassen Sie sich bitte diese längere Erkrankung attestieren.
- Das Attest reichen Sie bitte im Original ein und erstellen für sich selbst eine Fotokopie.
- Außerdem legen Sie formlos ein Schreiben bei, in dem Sie folgende Angaben machen:
- Datum
- Name und Anschrift
- Matrikelnummer
- Titel der versäumten Prüfung(en) mit Prüfungsdatum
Das Attest im Original UND das Schreiben reichen Sie bitte innerhalb von 5 Werktagen (!) ein, entweder per Post (Poststempel zählt) an
TUM
Bachelor-Prüfungsausschuss EIz. Hd. Frau Sabine Mühlthaler
Arcisstr. 21
80333 Münchenoder werfen es im Briefkasten vom Raum N2149 (ASA EI, ehemals Studiendekanat, Theresienstraße 90, 2. Etage) ein.
- Gerne können Sie uns Ihr Attest auch per E-Mail an bsei.asa[at]xcit.tum.de senden UND das Attest im Original einreichen. Beachte: Das Attest im Original benötigt der Prüfungsausschuss in jedem Fall.
- Bitte beachten Sie, die Verbuchung Ihres Attests kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte warten Sie mindestens eine Woche, bevor Sie nach dem Stand der Bearbeitung fragen.
Sollten Sie nicht erkrankt sein und dennoch unverschuldet an einer Prüfung nicht teilnehmen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an bsei.asa[at]xcit.tum.de
Sollten Studierende ab dem 3. Fachsemester an mehreren Prüfungen nicht teilnehmen können und der Grund für diese Nichtteilnahme nicht selbstverschuldet sein (z.B. Erkrankung, Unfall oder ähnliches) wird dazu geraten, ein Antrag auf Prüfungsrücktritt mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle entstehen, kann beim Bachelor-Prüfungsausschuss ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Genehmigung der Fristverlängerung haben Sie mehr Zeit, um Ihre Prüfungen erfolgreich abzuschließen.
Wann ist ein Prüfungsrücktritt im Master EI sinnvoll?
Sollten Studierende an mehreren Prüfungen nicht teilnehmen können und der Grund für diese Nichtteilnahme nicht selbstverschuldet sein (z.B. Erkrankung, Unfall oder ähnliches) wird dazu geraten, ein Antrag auf Prüfungsrücktritt mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle entstehen, kann beim Master-Prüfungsausschuss ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Genehmigung der Fristverlängerung haben Sie mehr Zeit, um Ihre Prüfungen erfolgreich abzuschließen.
Bitte beachten Sie zwei Schritte beim Prüfungsrücktritt:
1. schriftlichen (per Email) Rücktrittsantrag stellen (unverzüglich, das heißt am selben Tag der Prüfung)
2. Nachweis vorlegen: im Falle einer Erkrankung ärztliches Attest, im Falle eines anderen nicht selbstverschuldetenen Ereignisses durch einen anderen Nachweis
Wie ist der Rücktritt einzureichen:
Der Rücktrittsantrag muss unter Beilegung des Nachweises formlos schriftlich unter Angabe von folgenden Daten
- Matrikelnummer
- Datum
- versäumte Prüfung(en) mit Datum
- Versäumnisgrund
per Email an msei.asa@xcit.tum.de gestellt werden.
Gründe für Prüfungsrücktritte:
Es werden nur Gründe anerkannt, die der Kandidat nicht selbst zu vertreten hat. Dazu gehörten zum Beispiel: Krankheit, Unfall, Todesfall innerhalb der Familie.
Ist unklar, ob ein Grund anerkannt werden kann, ist dies rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in der Schriftführersprechstunde des Master-Prüfungsausschusses abzuklären.
Wenn eine Prüfung mitgeschrieben wird:
- Ein Prüfungsabbruch wegen plötzlicher Erkrankung während der Prüfung ist dem Aufsichtspersonal mitzuteilen und es ist unverzüglich (am selben Tag per Email) ein Rücktrittsantrag einzureichen. Weiterhin ist ein Arzt aufzusuchen, um sich exakt für den Prüfungstag ein Attest ausstellen zu lassen, dass im Nachgang eingereicht wird.
- Wird, obwohl ein Rücktrittsantrag eingereicht wurde, eine Prüfung mitgeschrieben, so wird dadurch der Rücktrittsantrag außer Kraft gesetzt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
- Nimmt ein Kandidat trotz gesundheitlicher oder anderer leistungsmindernder Umstände in Kenntnis seines Zustandes an einer Prüfung teil, so kann er diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr geltend machen.
Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema Prüfungsrücktritt bestehen, wenden Sie sich bitte an msei.asa@xcit.tum.de
Weitere Informationen und Formulare
Studiengangsspezifische Informationen und Formulare finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten.