Anerkennungen
Folgende Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden:
- Leistungen aus einem vorangegangenen Studium
- Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts im Rahmen Ihres Studiums erbracht wurden
- Leistungen aus einem anderen Studiengang der TUM im Zuge eines Doppelstudium
Bitte beachten Sie: Um Anerkennungen beantragen zu können, müssen Sie bereits in einem Studiengang an der TUM eingeschrieben sein.
Bitte lesen Sie sich die Informationen auf der Homepage aufmerksam durch, bei Fragen wenden Sie sich an recognitions-ece.asa(@)xcit.de
Die wichtigsten Punkte zum Thema Auslandsanerkennungen haben wir für Sie in diesem Merkblatt Anerkennungen von im Ausland erbrachten Leistungen zusammengefasst.
Was ist zu beachten?
Fristen
- Ein Antrag auf Anerkennung von bereits vor dem Studium erbrachten Leistungen kann nur einmal und zwar nur innerhalb des ersten Studienjahres gestellt werden.
Der Anrechnungsantrag für die während des Auslandssemester erbrachten Leistungen darf nur einmal in dem des Auslandsemester folgenden Fachsemester an der TUM gestellt werden
Bitte vergewissern Sie sich vor Absenden, dass auch wirkliche alle Module aufgenommen wurden.
Noten und Credits
- Die Umrechnung der extern vergebenen Note auf die TUM-Notenskala erfolgt gemäß APSO §16 (6) und mithilfe der Bayerischen Formel
- Es werden die Credits vergeben, die für das Modul an der TUM vergeben werden.
- Falls die Creditzahl zwischen anzuerkennendem Modul und TUM-Modul stark abweicht, können durch den/die Modulverantwortliche(n) gemäß der vom Referat Studium und Lehre herausgegebenen Handreichungen für Anerkennung Kompensationsleistungen festgelegt werden, deren Umfang in Credits ebenfalls im Formular vermerkt werden.
Empfehlung: Vermeiden Sie Module an der Gasthochschule abzulegen, deren Kompetenzen sie bereit durch ähnliche Module an der TUM erworben haben. Solche Module können in der Regel nicht anerkannt werden.
Bearbeitungszeit
Wir bearbeiten Ihren Antrag zügig, denoch kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach einigen Wochen können Sie gerne eine Zwischenrückmeldung anfragen.
Hochstufungen
Bachelor- und Masterstudierende, die aus einem früheren Studium in ihr aktuelles Studium mindestens 30 ECTS einbringen wollen, werden um ein Fachsemester höhergestuft. Ab 52 ECTS erfolgt eine Höherstufung um zwei Semester und je weiterer 30 ECTS erfolgt eine Höherstufung um jeweils ein weiteres Semesterr
Sonstiges
Die Bewerbung und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen verlaufen unabhängig voneinander. Der Anerkennungsprozess ist nachgelagert und kann erst nach erfolgter Immatrikulation beantragt werden.
Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail an recognitions-ece.asa(at)xcit.tum.de
Benötigte Unterlagen:
- Notennachweise (offizielle Transcript of Records)
- Das ausgefüllte Deckblatt auf dem alle zur Anerkennung beantragten Studien- und Prüfungsleistungen aufgeführt sind
- Modulbeschreibung(en) der Gasthochschule - bitte keine kompletten Modulhandbücher!
- Füllen Sie für jede anzuerkennende Studien-/Prüfungsleistung ein Anerkennungsformular aus .
Wir bitten Sie auch unbedingt den Kompetenzvergleich auszufüllen (Hier bitte eine Gegenüberstellung der erworbenen Kompetenzen/ Lernergebnisse, nicht die Inhalte abschreiben, des TUM Moduls mit dem extern erbrachten Modul.)
Eine sorgfältige und kompetenzbasierte Darstellung Ihrer Leistungen erleichtert eine großzügige Anerkennung und trägt wesentlich zu einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrags bei. - Sie erwerben einen Double Degree (Tongji, Queensland, Frankreich)? Bitte kennzeichnen Sie dies zusätzlich im Formular und weisen Sie auch im E-Mail-Text noch einmal deutlich darauf hin
Module des Masterstudiengangs EI, die schon im Bachelorstudiengang EI erbracht wurden (Zusatzleistung), können im Master EI anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt mit den Credits, die im Bachelorstudium erbracht wurden.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag auf Anerkennung kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studienjahres im Master EI beim Master-Prüfungsausschuss gestellt werden. Bei einer Anrechnung von Leistungen im Umfang von mindestens 30 Credits erfolgt eine Höherstufung.
Bitte schicken Sie das entsprechend ausgefüllte Formular an recognitions-ece.asa(at)xcit.tum.de
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden Sie es mit den Modulbeschreibungen an recognitions-ece.asa(at)xcit.tum.de .
Antragsstellung: Im ersten Masterjahr
Hier können fachfremde Module wie Soft-Skills-Kurse, Sprachmodule und ähnliche Lehrveranstaltungen anerkannt werden, die nicht Bestandteil des regulären Studienplans sind und nicht Bestandteil ihres Bachelorabschlusses sind. (Außnahme: Ihr Bachelor umfasst mehr als 210 Credits)