Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen während des Studiums in einem Studiengang der TUM CIT Informatik ist persönlich ein Antrag über das Online Formular Credit Transfer Application des Fachbereichs Informatik (Login mit TUM-Kennung) zu stellen.
Ausnahmen bei der Antragsstellung sind folgende Studiengänge, die nicht über das Online-Formular laufen:
- MSc Robotics, Cognition, Intelligence - wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an die Studiengangskoordination
- MSc Computational Science and Engineering - wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an die Studiengangskoordination
- Bioinformatik - hier wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an die Schriftführung (Bachelor + Master gleich)
Folgende beschriebene Schritte gelten wiederum für alle Studiengänge. Für einen Antrag müssen grundsätzlich drei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Gasthochschule muss eine der TU München gleichwertige wissenschaftliche Hochschule sein.
- Die Leistungen müssen nach Art und Umfang zu den hiesigen Leistungen gleichwertig sein.
- Alle einzureichenden Unterlagen und festgehaltenen Absprachen wurden für den Antrag bereits gesammelt (siehe Online-Formular und die folgenden Erklärungen)
Es gibt in der Regel drei Möglichkeiten der Anerkennung:
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungs- und Studienleistungen zu Fach-Modulen an der TUM sind die Professor:innen der TUM zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu mit dem Antrag Anerkennung TUM-Modul (rechts oben) an die jeweiligen Modulverantwortlichen (siehe Modulkatalog). Diese können entweder das Word-Formular Antrag Anerkennung TUM Modul ausfüllen oder die entsprechenden Informationen per E-Mail an credittransfer(at)in.tum.de schicken.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die zuständige Ansprechperson auf auf den Webseiten zu Überfachlichen Grundlagen (Informatik).
Freie Anerkennungen sind in der Regel in den Fachprüfungsordnungen in §40 festgelegt. Hier wird geprüft, ob das anzuerkennende Fach den Anforderungen des Studiengangs entspricht und in sinnvollem Zusammenhang mit den Studieninhalten steht. Meist sind hier Anerkennungen im Wahlfachbereich möglich. Die Prüfung führen die folgenden Personen, im Wesentlichen die Studiengangskoordinatoren, durch:
- Master Informatik: Absprache mit Vladimir Golkov
- Master Informatik: Games Engineering: Absprache mit Georg Groh
- Master Wirtschaftsinformatik: Absprache mit Markus Ewert
- Master Data Engineering and Analytics: Absprache mit Alexander Beischl, Studiengangskoordination DEA.
- Master Automotive Software Engineering: Absprache mit der Studiengangskoordination ASE
- Master Bioinformatik: Absprache mit und Antrag bei Prof. Volker Heun
- Master Biomedical Computing: Absprache mit BMC Koordination
- Master Robotics, Cognition, Intelligence: Absprache mit und Antrag bei Studiengangskoordination RCI
- Bachelor Informatik: Absprache mit Vladimir Golkov
- Bachelor Wirtschaftsinformatik: Absprache mit Jana Vatter
- Bachelor Informatik: Games Engineering: Absprache mit Sven Liedtke
- Bachelor Bioinformatik: Absprache mit und Antrag bei Prof. Volker Heun
Für die Bestätigung muss jeder Auslandskurs folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für Anerkennungen im Master gilt: Der Kurs …
- hat Master-Niveau (d.h. baut auf Bachelorwissen auf)
- passt inhaltlich in die entsprechenden Wahlfachkataloge
- ist durch Bestehen einer angemessenen Prüfungsleistung abgeschlossen
Das Erfüllen der genannten Voraussetzungen ist vom/von der Studierenden durch das Hochladen der Kursunterlagen bei den jeweiligen Ansprechpersonen zu belegen. Beispielhaft sind entsprechende notwendige Dokumente aufgeführt:
- Studienplan des Masterprogramms oder die Modulbeschreibung des Kurses
- Lernergebnisse, Syllabus/Gliederungsübersicht und Literaturliste des Moduls
- Leistungsnachweis: in der Regel das Transcript of Records des Auslandsaufenthalts
Die Unterlagen werden nur in Deutsch oder Englisch entgegengenommen. Bei anderen Sprachen wird um die Einreichung einer Übersetzung gebeten.
Wichtig!
Leiten Sie vor der Abreise alles bis dahin Mögliche in die Wege!
Auch wenn vielleicht trotz dieses Verfahrens nicht alle im Ausland erworbenen Studienleistungen an der TUM angerechnet werden können, sollte Sie dies von einem Auslandsstudium nicht abschrecken. Schließlich gehen Sie nicht ins Ausland, um dort genau das gleiche Curriculum zu absolvieren, welches Sie auch hier an der TUM hätten belegen können. Erweitern Sie also auch Ihren akademischen und persönlichen Horizont!
Ein Anerkennungsverfahren sollte möglichst schon vor dem Auslandsaufenthalt gestartet werden:
- 1. Schritt - Start des Anerkennungsverfahrens vor dem Auslandsaufenthalt: Es wird ein Studienprogramm ausgearbeitet, in dem alle Lehrveranstaltungen enthalten sind, die der/die Studierende an der Gasthochschule belegen möchte. Dieses Studienprogramm muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes durch die Auslandsbeauftragte des Fachbereichs genehmigt werden, wozu möglichst ausführliche Angaben zu den einzelnen Lehrveranstaltungen benötigt werden bzw. Bestätigungen der einzelnen Ansprechpersonen (so schon vorhanden). Für alle im genehmigten Studienprogramm enthaltenen Lehrveranstaltungen sollte abgewogen werden, ob und wofür man sie anerkennen lassen möchte. Oft wird man jedoch mit der konkreten Anerkennungsanfrage abwarten, da die Informationen zum Zeitpunkt des Antritt des Auslandsaufenthaltes bzw. die Veranstaltungswahl noch zu vage oder zu spärlich sind (wenig Information, Überschneidungen, neue interessante Veranstaltungen, Ausfall von Veranstaltungen).
- 2. Schritt - Anerkennungsverfahren während des Auslandsaufenthalts: Jede Änderung des Studienprogramms oder weitere Informationen zu den Veranstaltungen sollten zu Dokumentationszwecken direkt per E-Mail besprochen werden.
- 3. Schritt - Anerkennungsverfahren nach dem Auslandsaufenthalt: Nach der Rückkehr von der Gasthochschule stellt der/die Studierende online einen Anerkennungsantrag Credit Transfer Application. Außer für Anerkennungen im Wahlfachbereich des jeweiligen Studienganges müssen Bestätigungen für Anerkennungen, also für fachliche Modulanerkennungen (1:1) oder für Überfachliche Grundlagen, bereits vorliegen. Die Bestätigungen, die Sie in Papierform mit Unterschrift oder als E-Mail erhalten haben, müssen gescannt bzw. in PDF umgewandelt werden und dann in Ihrem Online-Antrag hochgeladen werden. Zusätzlich muss der Leistungsnachweis der ausländischen Universität und das Learning Agreement/Study Program - soweit letzteres vorhanden ist - beigefügt werden.
Für die Studiengänge CSE, RCI und Bioinformatik wenden Sie sich bitte an die zuständige Programmkoordination / Schriftführung - 4. Schritt-Eintrag der Anerkennungen in TUMonline: Die Bearbeitung von Ihrer Online-Antragsstellung bis zur Eintragung in TUMonline kann einige Monate dauern. Wenn Ihr Antrag von der Studiengangskoordination bearbeitet wurde, erhalten Sie vom Confluence System eine automatisierte Benachrichtigung per E-Mail, dass Sie Ihr Original-Transcript of Records noch validieren müssen (weitere Informationen in der Email). Ihre Anerkennungen sehen Sie dann nach einem weiteren Schritt, also mit dem Eintrag in Ihrem TUMonline Leistungsnachweis.
Als Orientierungshilfe können Sie eine Liste der bereits anerkannten Leistungen von ausländischen Universitäten (Stand: Dezember 2023) einsehen. Falls sich das ausländische Modul zwischenzeitlich nicht geändert hat und das Modul in Ihr Curriculum passt, kann es folglich anerkannt werden. Bitte beachten Sie die dazugehörigen Anmerkungen in der Liste!
Notenumrechnung
Es werden in der Regel die Bestehensnoten der Gastuniversität gleichmäßig auf die TUM-Noten 1,0 - 4,0 gemäß der Modifizierten Bayerischen Formel abgebildet. Auskunft gibt Claudia Philipps.
Creditumrechnung
Falls keine ECTS auf dem Transcript of Records (= ausländischen Leistungsnachweis) ausgewiesen sind, so muss der Workload bestimmt werden. Bitte liefern Sie hierzu alle Anhaltspunkte aus Ihrer Gastuniversität, die Sie finden können, und sprechen Sie vor Verlassen der Gastuniversität mit Claudia Philipps, damit noch fehlende Informationen vor Ort eingeholt werden können.
Dauer des Verfahrens
Es dauert in der Regel 8 Wochen (vorlesungsfreie Zeit: 10 Wochen), bis die Leistungen in Ihrem TUMonline Leistungsnachweis sichtbar sind. Bei Nachfragen nach dieser Zeit gehen Sie bitte zu der Schriftführung Ihres Studienganges.
Die Auslandsbeauftragte, Claudia Philipps, hilft gerne bei der Suche nach geeigneten Ansprechpersonen und bei der Einschätzung der Leistungen auf Gleichwertigkeit, wenn die Studiengangskoordination (siehe oben) nicht weiterhelfen kann. Es wird dringend empfohlen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Wenn Sie mit einem der TUM-Austauschprogramme studieren (Erasmus, TUMexchange), so müssen Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes ein Studienprogrammm /Learning Agreement aufstellen und mit Ihrer Studiengangskoordination abklären. Auch für selbstorganisierte Auslandsaufenthalte wird eine Absprache vor dem Auslandsstudium empfohlen.
Das Formular "Learning Agreement" für ERASMUS-Outgoings bzw. Study Program für Outgoings über TUMexchange und unsere Partnerschaften soll dazu dienen, vor Abreise an die Gastuniversität so weit wie möglich abgesicherte Vereinbarungen über das Studienvorhaben zu erhalten. Sie erhalten das aktuelle Formular dFachbereichs Informatik nach Ihrer Auswahl per Email von der Referentin für Studierendenaustausch.
Die/der Studierende listet nach Absprache mit der TU München und der Gasthochschule alle Lehrveranstaltungen im Learning Agreement/Study Program auf, die sie/er plant zu besuchen. Die Auslandsbeauftragte des Fachbereichs prüft das geplante Vorhaben. Hiermit soll die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen gewährleistet werden, wenn die/der Studierende nach Rückkehr einen offiziellen Nachweis (z.B. Transcript of Records) der ausländischen Hochschule vorlegt.
Nur für ERASMUS: Für den Fall, dass ein gewünschter Kurs ausfällt oder aus einem anderen Grund nicht belegt werden kann, wird auf der zweiten Seite des Learning Agreements "During the Mobility" wieder mit gegenseitiger Bestätigung ein Ersatzkurs aufgelistet. Es ist häufig der Fall, dass von München aus noch nicht alle Informationen zur Verfügung stehen und manche Dinge erst vor Ort geklärt werden können. Wichtig ist, dass Sie mit der TUM hierüber in Kontakt bleiben.